
Schwyzer IV-Stelle genehmigt weniger Renten
Die Schwyzer IV-Stelle hat im vergangenen Jahr weniger Renten genehmigt. Von den 1131 Entscheiden fielen 334 positiv aus. Auch die Gesamtsumme der ausgezahlten Sozialversicherungsleistungen ging zurück.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats tritt auf die Vorlage ein, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, wodurch der AHV für das Jahr 2026 Mehrkosten von rund 4.2 Mrd. Franken entstehen. Geht es nach dem Bundesrat, sollen deshalb die Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte erhöht und der Bundesbeitrag an die AHV von 20.2 auf 19.5% gesenkt werden.
Der Ständerat will für die Finanzierung der 13. AHV-Rente die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt und die Lohnbeiträge um 0.4 Prozentpunkte erhöhen. Dieses Konzept beschränkt sich nicht auf die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern berücksichtigt auch eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare.
Ohne sich für ein Modell zu entscheiden oder ein eigenes vorzulegen, anerkennt die knappe Mehrheit der nationalrätlichen SGK den Handlungsbedarf und möchte die finanzielle Stabilität der AHV sicherstellen. Eine starke Minderheit befürwortet stattdessen eine grundlegende und nachhaltige AHV-Reform. Weitere Minderheiten beantragen, die Entwürfe an den Bundesrat zurückzuweisen und diesen zu beauftragen, im Rahmen einer Gesamtschau, die auch Massnahmen auf der Leistungsseite umfasst, eine vollständige Finanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen beziehungsweise zur Finanzierung der Rente andere Einsparmöglichkeiten zu prüfen.
Die Kommission wird ihre Beratungen an ihrer August-Sitzung fortsetzen. (sda)
Die Schwyzer IV-Stelle hat im vergangenen Jahr weniger Renten genehmigt. Von den 1131 Entscheiden fielen 334 positiv aus. Auch die Gesamtsumme der ausgezahlten Sozialversicherungsleistungen ging zurück.
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