Zudem soll der heutige Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6.8% pro Jahr beibehalten oder erhöht werden. Der Bundesrat soll dabei die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit berücksichtigen.
Eingereicht wurde der Vorstoss von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats. «Heute bleibt rund ein Viertel der Pensionierten erwerbstätig. In anderen Ländern ist der Anteil höher, weil Anreize stärker wirken», sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der Kommission. Die Räte hatten die Motion im Grundsatz denn bereits auch angenommen. Der Nationalrat wollte den Bundesrat allerdings zusätzlich damit beauftragen, die Motion unabhängig von der AHV-Reform 2030 rasch umzusetzen.
Höherer Renten-Zuschlag und höherer Freibetrag in der AHV
Dies zusammen mit einer von den Räten bereits überwiesenen Motion, die eine Erhöhung des AHV-Freibetrags nach dem ordentlichen Rentenalter von heute 16800 Franken auf 21800 Franken erhöhen will. Die SGK befürwortete zwar eine rasche Umsetzung des Vorstosses, wies aber darauf hin, dass auch die geplante AHV-Reform 2030 Massnahmen enthalte, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Daher wollte die Kommission dem Bundesrat nicht die Vorgabe machen, das Anliegen unabhängig von der Reform umzusetzen.
Änderungen bei nächster AHV-Reform prüfen
Der Ständerat nahm den Vorstoss daher stillschweigend in seiner ursprünglichen Form an. So muss sich der Nationalrat noch einmal mit dem Anliegen befassen.
Bereits Ende 2021 hatte das Parlament die Landesregierung beauftragt, ihm bis zum Ende des laufenden Jahrs eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. Im vergangenen November präsentierte der Bundesrat erste Leitlinien zur Reform. So soll das Rentenalter nicht erhöht werden, aber es sollen Anreize zum längeren Arbeiten geschaffen werden. Noch in diesem Frühjahr soll die Vernehmlassung zur AHV 2030 beginnen.