EL-Reform 2021: Rückwirkung beachten
Die ELG-Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Neu ist die Rückerstattungspflicht, wobei diese nur für ab 2021 bezogene Leistungen gilt.
Sowohl die Renten- als auch die Taggeldkosten gingen leicht zurück, die Heilkosten stiegen jedoch um 1.5% auf 73.2 Mio. Franken an, wie die Suva mitteilt. Sie führt die Militärversicherung seit 2005 im Auftrag des Bunds. Rund 45% der Kosten wurden für Rentenleistungen aufgewendet, die Heilkosten machten 41% und die Taggelder 14% aus. Die Verwaltungskosten konnten mit 19.7 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahreswert von 20.1 Mio. Franken um 2% gesenkt werden.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie leistete die Schweizer Armee rund 350000 Diensttage. Trotzdem ging laut Suva die Zahl der von Milizangehörigen der Armee geleisteten Diensttage im Vergleich zum Vorjahr um gut 5% zurück. Der Grund liege in der pandemiebedingten Streichung oder Verschiebung von Ausbildungsdienstleistungen.
Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Fälle und Kosten der Militärversicherung sei insgesamt gering ausgefallen. Zwar entsprechen die 43290 neu registrierten Unfälle und Krankheiten einer Zunahme von 6% im Vergleich zum Vorjahr. Rund 2000 dieser Fälle wurden jedoch lediglich zur Abwicklung von Covid-Tests eröffnet. Diese hatten keinen Einfluss auf die Rechnung der Militärversicherung, da diese Kosten direkt vom Bund getragen wurden. Von den gut 9000 neu registrierten ordentlichen anerkannten Krankheitsfällen waren 162 Covid-Erkrankungen.
Die ELG-Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Neu ist die Rückerstattungspflicht, wobei diese nur für ab 2021 bezogene Leistungen gilt.
Travail Suisse hat wie angekündigt das Referendum gegen die AHV-Reform ergriffen. Der Verband kritisiert vor allem, dass die Stabilisierung der AHV «auf dem Buckel der Frauen» ausgetragen werde.
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