
Ständeratskommission beharrt auf vollem AHV-Teuerungsausgleich
Die SGK des Ständerats will die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anpassen. Der Bundesrat hat entschieden, am Mischindex festzuhalten.
Mit Betriebszulagen wird ein Teil der Kosten entschädigt, die trotz Mutterschaft weiterhin anfallen. Wehrdienstpflichtige erhalten dafür zusätzlich 67 Franken pro Tag. Es sei nicht einzusehen, warum das für Selbstständigerwerbende bei Mutterschaft anders sein sollte, hatte alt Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP/GE) ihre Motion begründet.
Eine Gleichbehandlung sei angezeigt, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der Bundesrat zeigte sich mit dem Vorstoss einverstanden. Die Änderung sei bereits in Arbeit, sagte Sozialminister Alain Berset.
Einzig die SVP-Fraktion lehnte die Motion ab. Eine weitere Belastung der Erwerbsersatzordnung (EO) sei aus finanzpolitischen Gründen nicht tragbar, argumentierte sie. Die EO könne nicht dauernd für alle möglichen Versicherungsansprüche beigezogen werden, sonst entleere sich der Fonds noch schneller. (sda/he)
Die SGK des Ständerats will die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anpassen. Der Bundesrat hat entschieden, am Mischindex festzuhalten.
Neun von zehn Personen in der Schweiz bezahlen laut einer Befragung der Universität Luzern in diesem Jahr eine höhere Krankenversicherungsprämie als im Vorjahr, bei den Sachversicherungen jede zweite Person. Dennoch wechselte nur ein geringer Teil zu einem günstigeren Angebot.
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