Referendum gegen BVG-Reform ist zustande gekommen
Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) ist zustande gekommen.
Die grosse Kammer hat Ja gesagt zu einer Motion von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP). Seit zwölf Jahren werden Kosten von alternativmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen-Grundversicherung übernommen.
Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass die Wirksamkeit zahlreicher Methoden der Akupunktur, der anthroposophische Medizin, der Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin, der klassische Homöopathie und der Phytotherapie wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden könne, begründet Nantermod seinen Vorstoss. Es lasse sich schwer rechtfertigen, dass alle Versicherten gezwungen würden, Leistungen mitzufinanzieren, die im Wesentlichen auf der inneren Überzeugung einiger Ärztinnen und Ärzte und einiger Versicherten beruhten, nicht aber auf objektiven wissenschaftlichen Daten. Deshalb solle eine Wahlfreiheit gelten.
Der Bundesrat beantragt den Vorstoss zur Ablehnung. Aus seiner Sicht widerspricht eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. «Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen», schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme. Auch wäre die Schaffung einer Wahlmöglichkeit laut dem Bundesrat «technisch äusserst komplex». Auch wäre sie angesichts des Kostenrahmens von rund jährlich 18 Mio. Franken der von der OKP übernommenen komplementärmedizinischen Leistungen nicht verhältnismässig.
Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Befürwortet die kleine Kammer die Motion ebenfalls, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorlegen, wonach die Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) optional ist. (sda)
Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) ist zustande gekommen.
Sowohl die Ehe als auch das Konkubinat haben in den Sozialversicherungen ihre Vorzüge. Diese abzuwägen, kann den Entscheid, ob geheiratet werden soll oder nicht, beeinflussen. Für junge Familiengründer mögen Fragen der AHV fern liegen. Sich mit dieser Thematik zu befassen, ist immer empfehlenswert – egal ob man sich jung, spät oder gar nicht mehr traut.
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