
Fokus: Die Kür der beruflichen Vorsorge
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
Nachdem die SGK im Februar 2021 einstimmig auf die BVG-Reform eingetreten war, nahm sie die zugunsten der Stabilisierung der AHV aufgeschobene Detailberatung auf. Im Zentrum steht die Frage, wie die Renten angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Zinssätze garantiert und die veränderten Erwerbskarrieren besser berücksichtigt werden können. Da das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente, die letztlich die Rente bestimmen, komplex ist, führte die Kommission eine erste Lesung durch und fasste erst provisorische Beschlüsse. Mehrheitlich sprach sie sich dabei für folgende Eckwerte aus:
Die Kommission will zudem die Möglichkeiten der freiwilligen Vorsorge erweitern. So sollen auch junge Angestellte, deren Lohn sich um bis zu zwei Drittel reduziert, den bisherigen Lohn weiter versichern können. Zudem sollen die Beiträge an die 3. Säule erhöht werden. Auch Personen in häufig wechselnden und befristeten Arbeitsverhältnissen sollen eine berufliche Vorsorge aufbauen können.
Die Kommission beauftragte die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung im August die Kohärenz und die finanziellen Auswirkungen dieser und anderer provisorisch gefasster Beschlüsse, zu denen zahlreiche Minderheitsanträge eingereicht wurden, zu prüfen. Sobald diese Gesamtschau vorliegt, wird die Kommission in einer zweiten Lesung über die definitiven Anträge an den Nationalrat beschliessen.
Mit einem Postulat will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die vor zehn Jahren in Kraft getretene Strukturreform BVG von unabhängigen Experten evaluieren zu lassen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.
Die berufliche Vorsorge eröffnet über die gesetzliche Pflicht hinaus attraktive Gestaltungselemente. Diese zahlen nicht nur auf die Arbeitgebermarke ein, sondern schaffen echte Win-Win-Situationen.
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.
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