Der Nationalrat hiess zwei Motionen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern überwies der Rat mit 130 gegen 60 Stimmen und mit einer Enthaltung. Diese Erhöhung von heute 16800 auf 21800 Franken ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat Ende November für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.
Höhere Zuschläge bei Aufschub
Die zweite Motion, die höhere Zuschläge für Pensionierte verlangt, die den AHV-Bezug aufschieben, überwies der Nationalrat mit 129 gegen 62 Stimmen, diesmal gegen den Willen des Bundesrats. Die Motion verlangt auch, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder die Ansätze dafür zu erhöhen. Die Mehrheit der Nationalratskommission sah dies als Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Ausgaben für die AHV zu senken. Samira Marti (SP) hielt namens der Minderheit dagegen, dass die Flexibilisierung dazu führen könnte, dass für eine existenzsichernde Rente länger gearbeitet werden müsse.
Nationalrat will schnelle Umsetzung
Beide Motionen will der Nationalrat rasch umgesetzt sehen, unabhängig von der geplanten Reform AHV2030. Die zweite Motion kommt wegen dieser explizit eingefügten Forderung noch einmal in den Ständerat.
Der Bundesrat will zwar ebenfalls Anreize für längeres Arbeiten setzen und Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv machen. Doch konkrete Massnahmen, wie die Motion sie fordert, lehnt er ab. Damit würde laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider der Spielraum für bessere Lösungen verloren gehen. Sie plädierte für den vom Bundesrat Ende November vorgespurten Weg, die Forderungen mit der Reform AHV2030 umzusetzen. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2026 beginnen, Ende 2026 soll die Vorlage für das Parlament bereit sein. (sda)