Parlament will Vergütungen für Pflege von Angehörigen einschränken

Dienstag, 16. Dezember 2025
Pflegen Privatpersonen ihre Familienmitglieder, sollen ihre Leistungen nur in Ausnahmefällen und mit klaren Qualitätsvorgaben von der Krankenkasse bezahlt werden. Das fordert nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat.

Der Ständerat hat einer Motion von Thomas Rechsteiner (Mitte) zugestimmt, die nach diesem doppelten Ja der beiden eidgenössischen Räte zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Die Landesregierung erhält mit der Motion die Aufgabe, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung anzupassen.

Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) sagte als Sprecherin der vorberatenden Kommission für Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats, es bestehe «dringender Handlungsbedarf». Laut einem Bericht des Bundesrats hätten diese Leistungen die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen im Jahr 2024 knapp 55 Mio. Franken gekostet.

Gesellschaft ist auf pflegende Angehörige angewiesen

Die Daten wiesen zudem darauf hin, dass die Zunahme der Pflegestunden auf wenige private Organisationen zurückzuführen sei, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hätten. Das sei besonders problematisch.

Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion, doch zeigte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat Verständnis für das Anliegen von Stände- und Nationalrat. Sie sagte, man müsse handeln, doch auch berücksichtigen, dass langfristig die Gesellschaft auf Pflegeleistungen Angehöriger angewiesen sein könnte. (sda)

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