Damit Hilfe nicht zur Rentenhypothek wird
Wer regelmässig Angehörige betreut, die auf diese Hilfe angewiesen sind, kann bei der AHV Betreuungsgutschriften beantragen. Diese werden in der Rentenberechnung berücksichtigt.
Der Ständerat hat einer Motion von Thomas Rechsteiner (Mitte) zugestimmt, die nach diesem doppelten Ja der beiden eidgenössischen Räte zur Umsetzung an den Bundesrat geht. Die Landesregierung erhält mit der Motion die Aufgabe, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung anzupassen.
Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) sagte als Sprecherin der vorberatenden Kommission für Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats, es bestehe «dringender Handlungsbedarf». Laut einem Bericht des Bundesrats hätten diese Leistungen die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen im Jahr 2024 knapp 55 Mio. Franken gekostet.
Die Daten wiesen zudem darauf hin, dass die Zunahme der Pflegestunden auf wenige private Organisationen zurückzuführen sei, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert hätten. Das sei besonders problematisch.
Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion, doch zeigte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat Verständnis für das Anliegen von Stände- und Nationalrat. Sie sagte, man müsse handeln, doch auch berücksichtigen, dass langfristig die Gesellschaft auf Pflegeleistungen Angehöriger angewiesen sein könnte. (sda)
Wer regelmässig Angehörige betreut, die auf diese Hilfe angewiesen sind, kann bei der AHV Betreuungsgutschriften beantragen. Diese werden in der Rentenberechnung berücksichtigt.
Der Kanton Bern führt kommendes Jahr neue Tarife für die Entschädigung von pflegenden Angehörigen ein. Damit will der Regierungsrat finanzielle Fehlanreize für Spitex-Organisationen reduzieren.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch