
Bundesrat will ZAS nicht reorganisieren
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Im September erzielten die von der UBS betrachteten Pensionskassen nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von -0.8%, wie die Grossbank mitteilte. Im August hatte ein Minus von 0.5% resultiert.
Trotz des jüngsten Abschwungs resultiert in den UBS-Berechnungen nach neun Monaten aber nach wie vor ein positiver Wert. Das Performance-Plus beläuft sich seit Jahresbeginn auf 2.6%, wie die UBS weiter schreibt. Und die annualisierte Rendite seit 2006 liege bei 2.9%.
Der Grund für das insgesamt schwache Abschneiden waren den Angaben zufolge die schwachen Aktienmärkte. Während Schweizer Aktien um 2.3% zurückfielen, ging es bei den globalen Aktien um 1.1% nach unten. Auch die Anleihen (-0.7%) entwickelten sich negativ, während Hedge Funds (+3.5%) sowie Private Equity und Infrastrukturanlagen (+2.5%) zulegten.
Auch im Pensionskassen-Index der von der UBS übernommenen Credit Suisse hinterlässt die zuletzt schwache Entwicklung an den Aktienmärkten Spuren. Der von der CS berechnete Index fiel im September um 0.9% oder 1.7 Punkte auf einen Stand von 193.8 Zähler zurück. Seit Anfang 2023 beträgt das Plus 2.7%.
Die CS vergleicht die Performance der Pensionskassen jeweils auch mit der in der Beruflichen Vorsorge (BVG) gesetzlich festgelegten Mindestverzinsung, die seit Januar 2017 bei 1% festgeschrieben ist. Im Berichtsmonat ist dieser Index um weitere 0.1 Punkte oder 0.08% auf 161.1 Stellen gestiegen. Die Index-Berechnungen der CS gehen jeweils von 100 Punkten zu Beginn des Jahrs 2000 aus. Dabei übertrifft die seither annualisierte Rendite des CS-Pensionskassen-Index mit 2.8% jene der annualisierten BVG-Mindestverzinsung von 2% weiterhin.
Anfang 2024 soll der BVG-Mindestzinssatz auf 1.25% angehoben werden. Das hat die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) Anfang September dem Bundesrat empfohlen. Dieser entscheidet wohl in den nächsten Tagen über die angedachte Erhöhung.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile.
Die drei Sozialversicherungen des Bundes schliessen das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Betriebsergebnis ab - trotz der grossen Instabilität auf den Finanzmärkten. Die Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten und Arbeitgebenden für alle drei Sozialversicherungen stiegen um 3,2 Prozent.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch