PK-Cockpit für Arbeitgebende: Welche Kennzahlen Vertrauen schaffen

Donnerstag, 25. September 2025 - Peter Fries
Vorsorgeleistungen rücken in Zeiten des Fachkräftemangels in den Fokus. Beim Vergleich helfen Kennzahlen. Diese sollten Unternehmen nicht nur bei der Wahl ihrer Vorsorgeeinrichtung konsultieren. Um sich als transparenter und attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, müssen sie die Kennzahlen auch proaktiv und verständlich erklären.

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist neben der staatlichen (AHV) und der privaten die zweite der drei Säulen, auf denen die Finanzierung des Ruhestands in der Schweiz beruht. Zusammen mit der AHV soll sie älteren Menschen, Hinterbliebenen und Invaliden im Fall von Pensionierung, Tod oder Invalidität die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen, das heisst gemäss allgemeinem Verständnis: zusammen für rund 60% des letzten Lohns aufkommen.

Die Attraktivität der Vorsorgeeinrichtung ist ein Kriterium, dem potenzielle Mitarbeitende hohe Bedeutung zumessen. Als Orientierung dienen Kennzahlen, also messbare Indikatoren, mit denen Leistung, Stabilität und Effizienz beurteilt werden können. Es ist wichtig für Arbeitgebende, hier Kompetenz zu zeigen und umfassend zu informieren – ob im Gespräch oder auf der Website. Dabei stehen Begriffe wie Beiträge und Verzinsung im Vordergrund, da sie direkten Einfluss auf die Höhe des Altersguthabens haben. Auf technischer Seite bestimmt der – auch unter politischem Einfluss stehende – Umwandlungssatz die Höhe der Renten.

Immer weniger, dafür grössere Pensionskassen

Gemäss Pensionskassenstatistik des Bundes gibt es in der Schweiz rund 1320 Vorsorgeeinrichtungen, die zusammen ein Vermögen von gut 1.1 Billionen Franken verwalten. Der von steigender Komplexität des Geschäfts, verstärkter Regulierung und Effizienzdruck geprägte Konzentrationsprozess hat die Zahl an Vorsorgeeinrichtungen zurückgehen lassen. Die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, denen sich mehrere Arbeitgeber anschliessen, steigt.

Beiträge: Mindestens die Hälfte übernehmen Arbeitgeber

Pensionskassen erheben Sparbeiträge, die dem individuellen Alterssparkonto gutgeschrieben werden sowie Risikobeiträge zur Deckung von Risiken wie Invalidität und Tod. Arbeitnehmende und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte übernehmen muss – und häufig einen grösseren Anteil trägt. Jüngere Versicherte zahlen weniger hohe Beiträge als ältere. Selbstredend ist die Höhe des Arbeitgeberbeitrags über die Hälfte hinaus ein grosser Konkurrenzvorteil, da die Summe der Beiträge einen direkten Einfluss auf das Guthaben im Zeitpunkt der Pensionierung hat.

Technischer Zinssatz: Eine rein rechnerische Grösse

Der technische Zinssatz – auch Rechnungs- oder Bewertungszinssatz genannt – ist eine rein rechnerische Grösse und nicht ein Satz, mit dem die Vermögen tatsächlich verzinst werden. In der Versicherungsmathematik wird er zur Berechnung des Barwerts künftiger Leistungen eingesetzt. Diese werden bei dieser «Abzinsung» vereinfacht gesagt durch den Diskontfaktor (1 plus Zins, potenziert um die Anzahl Jahre) geteilt. Je höher der technische Zinssatz, desto höher sind deshalb auch Umwandlungssatz und Rente, weil dann der heutige Wert (Barwert) künftiger Verpflichtungen geringer ausfällt.

Der technische Zinssatz wird jährlich vom obersten Organ (Stiftungsrat) der Vorsorgeeinrichtungen auf Empfehlung des Pensionskassen-Experten festgelegt, dabei werden die erwartete Rendite sowie Merkmale der Vorsorgeeinrichtung berücksichtigt. Damit Pensionskassen ihre Verpflichtungen nicht zu tief einschätzen, legt die Fachrichtlinie der Kammer der Pensionsversicherungsexperten eine Obergrenze für den technischen Zins fest.

Technischer Zins: der Zins, der nie fliesst

Bei der Pensionierung wird das samt Zins und Zinseszins angesparte Altersguthaben ausbezahlt oder in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der im Fall einer Rente noch nicht ausbezahlte Teil wird weiter an den Finanzmärkten angelegt, während das verbleibende Kapital mit jeder ausbezahlten Rente abgetragen wird. Die erwartete Verzinsung dieses schwindenden Kapitals wird als technischer Zins bezeichnet. Der technische Zins ist also jener Satz, zu dem das Restkapital bereits Pensionierter rein rechnerisch verzinst werden muss, um auf die ihnen garantierten Renten zu kommen.

Deckungsgrad: Unterdeckung macht Arbeitgeber unattraktiv

Deckungsgrade lassen abschätzen, wie hoch das Risiko einer künftigen Sanierung ausfallen könnte, an der aktive Versicherte beteiligt werden, nicht aber die garantierten Leistungen der Pensionierten. Ausgewiesen wird meist der sogenannte technische Deckungsgrad. Er zeigt das Verhältnis zwischen Nettovermögen und versicherungstechnisch bewerteten Verpflichtungen, diskontiert mit dem technischen Zins, von dem die Aussagekraft des Deckungsgrads daher abhängt – je tiefer dieser gewählt ist, umso höher sind die Verpflichtungen bewertet und umso tiefer ist der Deckungsgrad der Pensionskasse. Bei Werten unter 100% gerät eine Pensionskasse in Unterdeckung: Die Verpflichtungen sind dann nicht vollständig mit dem vorhandenen Vermögen gedeckt. Deckungsgrade über 100% gelten umgekehrt als Zeichen von Stabilität und Sicherheit.

Verzinsung: Mindestzins und mehr

Nicht zu verwechseln ist der technische Zins mit jenem Satz, zu dem die Altersguthaben tatsächlich verzinst werden. Diese Verzinsung stammt von den Erträgen, mit denen das Guthaben an den Kapitalmärkten angelegt wurde, und bestimmt, wie stark das Altersguthaben bis zur Pensionierung wächst. Bei der Verzinsung ist zu unterscheiden zwischen dem BVG-Mindestzinssatz, der vom Bundesrat jährlich unter Berücksichtigung der Renditeentwicklung von Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften festgelegt wird und nur für die Verzinsung des BVG-Mindestguthabens massgebend ist, und dem Zinssatz für die überobligatorischen Gelder. Im überobligatorischen Bereich der 2. Säule bestimmt das oberste Organ über die Verzinsung der Altersguthaben. Viele Vorsorgeeinrichtungen wenden eine umhüllende Verzinsung an: Der vom obersten Organ festgelegte Zinssatz gilt für das gesamte Altersguthaben.

Rendite: Diverse Wege führen zum Ertrag

Den Ertrag des an den Finanz- und Immobilienmärkten investierten Kapitals bezeichnet man als Rendite. Sie beruht einerseits auf laufenden Erträgen wie Zinsen auf Obligationen und Dividenden auf Aktien sowie andererseits auf den Kursgewinnen der Wertpapiere, in die das Vermögen der Versicherten investiert wurde. Wenn zur Rendite noch das Risiko miteinbezogen wird, erhält man die Performance. Sie berücksichtigt, dass höher rentierende Anlageklassen meist auch mit einem höheren Risiko verbunden sind.

Verwaltungskosten: Digitalisierung fördert Einsparungen

Die gesetzlichen Transparenzvorschriften verlangen, dass die Verwaltungskosten verursachergerecht in der Jahresrechnung ausgewiesen werden. Die Gesamtkosten der Vermögensbewirtschaftung werden separat in der Analyse der Kapitalanlagen dargestellt.

Die Verwaltungskosten der Pensionskassen dürfen nicht mit jenen der AHV verglichen werden. Die Administrationsarbeiten in der beruflichen Vorsorge sind wesentlich umfangreicher. Insbesondere Leistungsfallabwicklungen sowie Vermögenstransfers bei Ein- und Austritten oder Kapitalbezügen sind aufwendig in der Verarbeitung. Elektronische Kundenportale haben hier Einsparungen ermöglicht, ebenso Fusionen sowie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Denn je grösser der Bestand an Versicherten ist, umso besser lassen sich die Fixkosten auf die Anzahl Personen verteilen.

Verhältnis von aktiven Versicherten zu Rentenbeziehenden

Das Verhältnis zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden unterscheidet sich stark zwischen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die oft viele jüngere Mitarbeitende aus kleineren Firmen versichern, und öffentlich-rechtlichen Kassen sowie Firmenpensionskassen, die typischerweise einen höheren Anteil von Rentenbeziehenden aufweisen. Das Verhältnis hat einen Einfluss auf die finanzielle Stabilität und Risikofähigkeit. Denn die Beiträge der Aktiven decken laufende Rentenzahlungen.

Gute Werte, schlechte Werte

In der Beurteilung von Pensionskassen stehen Deckungsgrad, Umwandlungssatz, Verzinsung der Altersguthaben und Verwaltungskosten im Zentrum des Interesses. Der alleinige Blick auf die Kennzahlen greift aber zu kurz, weitere Faktoren wie die Anlagestrategie und der Rentneranteil sind zu berücksichtigen. Gute Werte für einen technischen Zinssatz liegen typischerweise zwischen 1.75 und 2.5%. Ein Umwandlungssatz von 6.8% ist der gesetzliche Mindestwert für das obligatorische Altersguthaben, während überobligatorische Teile niedriger angesetzt werden können. Der Deckungsgrad sollte über 100% liegen. Das Verhältnis von aktiven Versicherten zu Rentnern sollte stabil sein und kann je nach Pensionskasse variieren. Im Durchschnitt beträgt das Verhältnis 4.2 : 1 (Aktive : Rentner).

Wo finde ich die Kennzahlen?

Kennzahlen wie Deckungsgrad, Anlagestrategie, Performance finden sich in Vorsorgeausweisen, Jahresberichten, Anlagereportings sowie auf der Website der Vorsorgeeinrichtungen oder des Arbeit­gebers. Für Vergleiche bieten sich spezialisierte Online-Portale und Studien an (siehe Artikel Bodenmann).

Bei der Beurteilung einer Pensionskasse spielen neben den gängigen Kennzahlen auch weiche Faktoren wie die Qualität der Dienstleistungen eine wichtige Rolle: Stimmen die ausgestellten Dokumente, wie lange dauert die Bearbeitung einer Mutation, und wie zielführend sind die Kommunikation und die Beratung der Versicherten?

Take Aways

  • In Zeiten des Fachkräftemangels sind attraktive Vorsorgeleistungen ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, den Arbeitgebende aktiv und verständlich kommunizieren sollten.
  • Zentrale Kennzahlen wie Deckungsgrad, Umwandlungssatz, Verzinsung und Verwaltungskosten geben Aufschluss über Stabilität und Leistungsfähigkeit einer Pensions­kasse.
  • Ein Deckungsgrad über 100% signalisiert Sicherheit, während ein ausgewogenes Verhältnis zwischen aktiven Versicherten und Renten­beziehenden die finanzielle Stabilität unterstützt.
  • Neben harten Kennzahlen sind auch weiche Faktoren wie Servicequalität, Bearbeitungszeiten und Beratungskompetenz entscheidend für die Beurteilung einer Vorsorgeeinrichtung.

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