Mehr Spielraum, um die Begünstigten in der Säule 3a zu bezeichnen
Die Reihenfolge der Begünstigten von Vorsorgevermögen der Säule 3a im Todesfall soll abgeändert werden können. In einem Bericht legt der Bundesrat dazu mehrere Varianten vor.
Wegen der Corona-Pandemie gab es im Frühling 2020 eine hohe Nachfrage nach Kurzarbeitsentschädigung. Die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung legte einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung fest, der vom bisherigen Recht in verschiedenen Punkten abwich, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte.
Wegen der sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen und Weisungen des Seco kam es zu Differenzen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bei Vollzugs- und Praxisfragen. So hat das AWA den Unternehmen pauschal 80 % der Lohnsumme vergütet.
Das SECO stellt dies in Frage, weil damit auch der Lohnausfall an Feiertagen abgegolten wurde, also am Karfreitag und am Ostermontag. Gemäss SECO bestehe eine Erstattungspflicht des Kantons Zürich, wie es in der Mitteilung heisst. (sda)
Die Reihenfolge der Begünstigten von Vorsorgevermögen der Säule 3a im Todesfall soll abgeändert werden können. In einem Bericht legt der Bundesrat dazu mehrere Varianten vor.
Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt.
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