
Bundesrat verlängert die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
In den Jahren 2025 und 2026 dürfte die Arbeitslosenquote leicht steigen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dass Unternehmen weiterhin länger Kurzarbeitsentschädigung beziehen können, nämlich während 18 Monaten statt lediglich während eines Jahres.