Bundesrat verlängert erneut die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung

Montag, 01. Juni 2026
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Angesichts des nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat der Bundesrat beschlossen, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von KAE beizubehalten. Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Der Bundesrat ergreife diese Massnahme vor dem Hintergrund grosser Unsicherheiten in Bezug auf die Weltwirtschaft und den internationalen Handel. So belasteten die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten die Energiemärkte sowie einige Lieferketten und damit auch die Aussichten für die weltweite Konjunkturentwicklung im Industriesektor. Dies verschärfe die bereits sehr angespannte Lage, die sich insbesondere aus den Unsicherheiten im Zusammenhang mit den von den USA im Frühjahr 2025 eingeführten Zusatzzöllen ergebe.

Zeit für Unternehmen um sich an verändertes Umfeld anzupassen

Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer sollen Arbeitsplätze erhalten und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Den betroffenen Betrieben bietet die Massnahme mehr Planungssicherheit, dank der sie vorübergehende Arbeitsausfälle besser abfangen, ihre Strukturen anpassen und allenfalls neue Absatzmöglichkeiten und ‑märkte erschliessen können.

Die Verlängerung ist auf sechs Monate beschränkt, da Ende 2026 erneut geprüft werden soll, ob insbesondere angesichts der Konjunkturentwicklung eine weitere Verlängerung angezeigt ist.

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