Teilzeitarbeiterin und Altersvorsorge
Teilzeitarbeit kann sinnvoll sein, um dem Wunsch nach einer guten Work-Life-Balance nachzukommen. Allerdings hat ein dadurch reduziertes Einkommen auch Auswirkungen auf die Altersrente.
Die Verlängerung gilt ab dem 1. August 2025 und bis Ende Juli 2026, wie der Bundesrat mitteilt. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung hatte der Bundesrat bereits per 1. August 2024 auf 18 Monate verlängert. Das gilt nun weiterhin.
Eine Erholung des Arbeitsmarktes sei vorderhand nicht absehbar, schreibt der Bundesrat zum Beschluss. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt. Erwartet wird, dass die Arbeitslosenquote leicht steigen wird. Die Schweizer Wirtschaft wächst derzeit unterdurchschnittlich. Hinzu kommen handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheiten. Dass sich die Konjunktur weniger günstig entwickeln könnte als prognostiziert, liege an den von den USA Anfang April beschlossenen zusätzlichen Zöllen auf Schweizer Waren.
Die anhaltend schwache Konjunkturentwicklung trifft besonders die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche. Diese Wirtschaftszweige seien besonders auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsentschädigung angewiesen.
Teilzeitarbeit kann sinnvoll sein, um dem Wunsch nach einer guten Work-Life-Balance nachzukommen. Allerdings hat ein dadurch reduziertes Einkommen auch Auswirkungen auf die Altersrente.
Die Familienzeit-Initiative verlangt eine angemessene, bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes und bringt damit eine bekannte Forderung erneut aufs Tapet. Finanziert werden soll die Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung.
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