
BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Bereits viermal lehnte das Schweizer Stimmvolk in den vergangenen 30 Jahren eine Vorlage für eine staatliche Einheitskasse deutlich ab. Zuletzt geschah dies 2014, mit 61.5% Nein-Stimmenanteilen.
Nein sagte damals mehrheitlich die deutschsprachige Schweiz, während die Westschweiz die Volksinitiative guthiess. In den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura und Waadt wäre die Einheitskrankenkasse angenommen worden. Im März lehnte das Parlament bereits eine analoge Standesinitiative aus der Waadt deutlich ab. Mit der Standesinitiative forderte der Grosse Rat des Kantons Genf das Parlament nun ebenfalls dazu auf, eine Rechtsgrundlage für kantonale Einheitskrankenkassen zu schaffen. Auch sollten Kantone auf dieser Basis alternative Modelle zur Steuerung der Gesundheitspolitik testen können.
Durch das aktuelle System mit einer Vielzahl privater Krankenkassen entstünden «zahlreiche Probleme», hiess es im Initiativtext. Die privaten Krankenkassen würden mit den Reserven der Versicherten spekulieren und in Werbung anstatt in Prävention und Gesundheitsförderung investieren. 2024 würden die Krankenkassenprämien in Genf um über 9% ansteigen.
Diese Argumente zogen im Rat nicht. Der Ständerat votierte im Sinne der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diese hatte beantragt, der Standesinitiative nicht Folge zu geben. Sie bezweifelte, dass die Schaffung von kantonalen Einheitskassen zu substanziellen Einsparungen führen würde. Laut Berichterstatter Peter Hegglin (Mitte) senkten die Kassen dank Wettbewerb die Verwaltungskosten. Reibereien zwischen den Tarifpartnern könnten helfen, Kosten zu reduzieren, sagte Benedikt Würth (Mitte).
Sollte die Genfer Standesinitiative umgesetzt werden, könnte dies laut der SGK zudem dazu führen, dass einige Kantone öffentliche Einheitskassen schaffen, während andere am bestehenden Wettbewerbssystem festhalten. Solche parallel bestehenden kantonalen Systeme brächten grosse administrative Schwierigkeiten und Koordinationsprobleme mit sich. Dies etwa, wenn eine versicherte Person von einem Kanton in einen anderen umzieht.
Eine rot-grüne Minderheit beantragte, die Genfer Standesinitiative im Sinne eines guten Kompromisses anzunehmen. Mit einer nationalen Rechtsgrundlage könnten Kantone, die eine Einheitskasse wünschen, eine solche erschaffen, ohne dass es zur Pflicht für alle werde. Ein solches Vorgehen biete zudem den Vorteil, das Wettbewerbssystem und das System des öffentlichen Monopols vergleichen zu können, zum Beispiel, was die Transparenz, die Verwaltungskosten oder die Fähigkeit zur Steuerung des Gesundheitssystems angehe.
Als nächstes entscheidet der Nationalrat über die Standesinitiative.
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Die Börsenbaisse trifft auch die Pensionskassen in der Schweiz. Deren finanzielle Lage hat sich per Ende September 2022 weiter verschlechtert. Grund dafür sind die anhaltenden Verwerfungen an den Finanzmärkten.
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