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Ständerat will IV durch Ausgabenkürzungen entschulden

Donnerstag, 25. September 2025
Der Ständerat will, dass die Schulden der Invalidenversicherung (IV) bei der AHV bis 2045 abgetragen werden. Geschehen soll das überwiegend durch tiefere Ausgaben. Es geht um 10 Mrd. Franken.

Die kleine Kammer nahm eine Motion von Damian Müller (FDP) an. Der Vorstoss geht an den Nationalrat. Müller argumentiert, bei den derzeitigen Szenarien - namentlich im Bereich der Neurenten - sei ein Schuldenabbau unrealistisch. Ansatzpunkte sieht er gemäss der schriftlichen Begründung der Motion bei einer neuen Regelung der Reisekosten, neuen Regeln für Rentnerinnen und Rentnern mit Kindern oder auch einer verstärkten Betrugsbekämpfung.

Keine höheren Lohnabzüge

Im Rat warnte Müller vor einer Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der IV. «Wir sind verpflichtet, darauf zu achten, dass unsere KMU-Wirtschaft - das Gewerbe und seine Mitarbeitenden - nicht auch noch auf der Strecke bleibt.»

Geringes Sparpotenzial

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. In seiner Stellungnahme räumte er allerdings ein, der Anstieg der Neurenten, der insbesondere junge Erwachsene mit schweren psychischen Problemen betreffe, stelle für die Invalidenversicherung eine grosse Herausforderung dar. Hier will der Bundesrat ansetzen, etwa mit einer verstärkten Integration in den Arbeitsmarkt.

Das Sparpotential der von Müller angeregten Kürzungen erachtet die Landesregierung als zu gering. Eine rein ausgabenseitige Sanierung sei ohne Rentenkürzungen kaum realistisch. Der Bundesrat will deshalb auch Massnahmen auf der Einnahmeseite prüfen. Er kündigte an, bis Ende 2026 einen Vorentwurf zur nächsten IV-Revision in die Vernehmlassung zu schicken. (sda)

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