Unberechtigte Sozialleistungsbezüge von EU/EFTA-Bürgern verhindern

Mittwoch, 26. November 2025
Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge. Im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat er eine Änderung der Verordnung über den freien Personenverkehr verabschiedet. Diese Massnahme verhindert die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen B an EU/EFTA-Staatsangehörige bei unterjähriger Beschäftigung und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen.

Eine Umfrage bei den Kantonen im Jahr 2024 hat gezeigt, dass Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mitunter Aufenthaltsbewilligungen B für fünf Jahre erhalten, obwohl sie für weniger als ein Jahr im Personalverleih angestellt sind. Die neue Bestimmung in der VFP gewährleistet die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die kantonalen Behörden, die in solchen Fällen nur eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L für höchstens ein Jahr) erteilen dürfen. Ausserdem werden damit unberechtigte Sozialleistungsbezüge verhindert.

Da der Bundesrat bereits im Juni 2025 im Grundsatz einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt hat, setzt er diese neue Bestimmung auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch ergibt sich eine Harmonisierung der kantonalen Praxis. Durch die einheitliche Umsetzung der Regeln zur Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Rahmen des Personalverleihs in der Schweiz erwerbstätig sind, wird die Rechtssicherheit erhöht.

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