EL-Reform 2021: Rückwirkung beachten
Die ELG-Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Neu ist die Rückerstattungspflicht, wobei diese nur für ab 2021 bezogene Leistungen gilt.
Im Geschäftsjahr 2020 erreichte die Gesamtperformance der Suva 5.1%. Damit lag sie über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von 4.5%, teilt die Suva mit. Massgeblichen Anteil am guten Abschneiden im vergangenen Jahr hatten die Anlagen der Suva in Aktien, in alternative Anlageformen und in Immobilien. Auch Obligationen und Kreditanlagen leisteten einen positiven Beitrag. Demgegenüber litten Geldmarktanlagen weiter unter den Negativzinsen.
Das Anlagevermögen der Suva wuchs über das gesamte Jahr hinweg um 2 auf 56 Mrd. Franken. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Mittel, etwa zur Deckung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen, die zur Zahlung laufender und künftiger Heilkosten sowie Taggelder und weiterer Leistungen beiseitegelegt wurden.
Entsprechend sei die Anlagestrategie der Suva auf eine langfristige Sicht ausgelegt, mit hohen Anteilen in Aktien, Immobilien und Alternativanlagen, heisst es weiter. Und nebst den finanziellen Aspekten würden auch ökologische, ethische und soziale Gesichtspunkte beim Anlegen der Gelder berücksichtigt.
Mit den Finanzanlagen seien die Rückstellungen für die Renten der Suva gedeckt. Dabei seien auch die Eigenmittel für versicherungstechnische Risiken und Anlagerisiken gut bemessen, versichert die Suva.
Der Unfallversicherung ist in Penso 2/21 ein Fokus gewidmet. Darin wird unter anderem erklärt, welche Arbeitgebenden ihre Angestellten bei der Suva nach UVG versichern müssen. (sda/gg)
Die ELG-Reform tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Neu ist die Rückerstattungspflicht, wobei diese nur für ab 2021 bezogene Leistungen gilt.
2021 hat jede oder jeder achte AHV-Rentnerin und -Rentner eine Ergänzungsleistung bezogen. Bei den IV-Renten war es jede oder jeder Zweite. Insgesamt bezogen Ende Jahr 345 000 Personen eine Ergänzungsleitung (EL). Die Ausgaben der EL beliefen sich auf 5.4 Mrd. Franken.
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