Schutz für alle
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Im UVG kennen wir umfangreiche Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungen. Dabei werden Leistungen ausschliesslich erbracht oder mit anderen Leistungen kumuliert. Bei Kumulation wird die Überentschädigungsgrenze angewendet.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Es lohnt sich, diese UVG-Versicherung alle drei bis fünf Jahre überprüfen zu lassen.
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung genehmigt. Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden. Damit werden die Arbeitgeber entlastet. Die Änderung wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Die wichtigsten Koordinationsregeln im Überblick, den richtigen Unfallversicherer für das Unternehmen und andere Fakten rund um die Unfallversicherung - gratis als PDF-Datei zum Download.
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