
Kanton Zürich zahlt während Vaterschaftsurlaub vollen Lohn
Wer Vater wird, hat Anspruch auf zwei Wochen Urlaub: Der Kanton Zürich zahlt seinen Angestellten dabei den vollen Lohn aus - er geht damit über die eidgenössischen Vorgaben hinaus.
Wer Vater wird, hat Anspruch auf zwei Wochen Urlaub: Der Kanton Zürich zahlt seinen Angestellten dabei den vollen Lohn aus - er geht damit über die eidgenössischen Vorgaben hinaus.
Der gesetzlich festgelegte BVG-Umwandlungssatz von 6.8 % berücksichtige weder die gestiegene Lebenserwartung noch das rekordtiefe Zinsniveau und führe deshalb jährlich zu einer schweizweiten Umverteilung von Aktiven zu Rentnern in Milliardenhöhe. Damit die finanzielle Stabilität und die Gerechtigkeit innerhalb der unterschiedlichen Generationen nachhaltig sichergestellt werden könne, sei eine rasche und deutliche Senkung des BVG-Umwandlungssatzes dringend nötig.
Das Tiefzinsumfeld drückt weiter auf die Renten in der beruflichen Vorsorge. Swiss Life will die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem kommenden Jahr senken. Bestehende Renten sollen unverändert bleiben.
Die zuständige Kommission des Nationalrats ist einstimmig auf die AHV-Vorlage eingetreten. Die Mehrheit zeigt sich mit den Beschlüssen des Ständerats einverstanden und unterstützt neben der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre auch die anderen drei Kernelemente der Vorlage.
Die Plattform #seinodernichtsein soll Kulturschaffende dazu animieren, sich um ihre Vorsorge zu kümmern. Das Projekt der Schweizerischen Interpretenstiftung SIS setzt auf Ambassadors, die von den Kantonen bezahlt werden.
Der Kanton Freiburg will Familien mit Kleinkindern, welche in bescheidenen Verhältnissen leben, besser unterstützen. Er hat dafür ein neues Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien in eine Vernehmlassung geschickt.
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Bei 29 Versicherern haben 618424 Betriebe eine Versicherung nach UVG abgeschlossen, insgesamt sind in der Schweiz über 5 Millionen Erwerbstätige versichert. Das Unfallrisiko ist insgesamt vor allem bei der Arbeit rückläufig.
Im UVG kennen wir umfangreiche Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungen. Dabei werden Leistungen ausschliesslich erbracht oder mit anderen Leistungen kumuliert. Bei Kumulation wird die Überentschädigungsgrenze angewendet.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Es lohnt sich, diese UVG-Versicherung alle drei bis fünf Jahre überprüfen zu lassen.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch