
Schutz für alle
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Die Unfallversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Eine Einführung zur Unfallversicherung.
Bei 29 Versicherern haben 618424 Betriebe eine Versicherung nach UVG abgeschlossen, insgesamt sind in der Schweiz über 5 Millionen Erwerbstätige versichert. Das Unfallrisiko ist insgesamt vor allem bei der Arbeit rückläufig.
Im UVG kennen wir umfangreiche Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungen. Dabei werden Leistungen ausschliesslich erbracht oder mit anderen Leistungen kumuliert. Bei Kumulation wird die Überentschädigungsgrenze angewendet.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Es lohnt sich, diese UVG-Versicherung alle drei bis fünf Jahre überprüfen zu lassen.
Kurze und knappe Informationen zur Unterstellung von speziellen Arbeitsformen, wie Homeoffice im In- und Ausland, Anstellung bei mehreren Arbeitgebern oder Geschäftsreisen und Entsendungen.
Die Luzerner Arbeitslosenkasse muss auch in der Corona-Pandemie bei der Berechnung von Kurzarbeits-Entschädigung die Ferien- und Feiertags-Entschädigung berücksichtigen. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde eines Gastronomiebetriebs gutgeheissen, dem der Beitrag gekürzt worden war.
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird sich mit dem Fall eines Schweizer Witwers befassen, der seit Erreichen der Volljährigkeit seiner jüngsten Tochter keinen Anspruch mehr auf eine Witwerrente hat. Das Gesuch um Behandlung stellte die Schweizer Regierung.
Die Invalidenversicherung zahlt in Zukunft auch für Kinder und Jugendliche Beiträge für Assistenzhunde. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller oppositionslos angenommen.
Für eine schwangere Mitarbeiterin gelten besondere Bestimmungen im Arbeitsrecht, zudem besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Schwangere selbst tut gut daran, sich über Leistungen und Beitragspflichten in den Sozialversicherungen Gedanken zu machen.
Der Zürcher Regierungsrat hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen eine Verfügung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Dabei geht es um die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung für zwei Feiertage im April 2020. Der Streitwert beträgt 1'872'247 Franken.
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