Erwerbsstatus
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die Einsparungen kämen den Versicherten in Form von tieferen Prämien zugute, teilte die Suva mit. Insgesamt wurden
67 Verunfallte wieder ins Berufsleben integriert. 35 Betroffene sind in der Baubranche, 32 Personen im Bereich Industrie und Gewerbe tätig.
88% der Betroffenen konnten bei ihrem bisherigen Arbeitgeber bleiben, 12% fanden einen neuen Arbeitgeber. Die Verunfallten verletzten sich vorwiegend an den Knien und Schultern oder erlitten ein Schädel-Hirn-Trauma. Mit dem Reintegrationsprogramm erhalten Betroffene laut Suva eine berufliche Perspektive anstelle einer lebenslangen Rente. Im Fokus stehen Verunfallte, die nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen können.
Das Anreizsystem für betriebliche Wiedereingliederung wurde von der Suva 2016 ins Leben gerufen. Seither konnte die Versicherung mit diesem Programm 267 Verunfallte wieder eingliedern und 89 Mio. Franken an Rentenleistungen einsparen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Suva Wiedereingliederungskosten bis zu 20000 Franken übernehmen. Bei einer abgeschlossenen, erfolgreichen Wiedereingliederung kann zusätzlich ein Erfolgshonorar von 20000 Franken an das Unternehmen ausbezahlt werden.
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Viele Unternehmen und Branchen kannten bereits einen Vaterschaftsurlaub. Diese vertraglichen Regelungen werden auf Anfang 2021 durch den in vielen Fällen weitergehenden gesetzlichen Vaterschaftsurlaub ersetzt. Bisherige sozialpartnerschaftliche Absprachen werden damit obsolet. Forderungen nach weitergehenden bezahlten Urlaubstagen sind mitten in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise nach Ansicht der Arbeitgeber realitätsfremd.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch