Wie läuft es mit der Weiterentwicklung der IV?
Die Weiterentwicklung der IV trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Kaum ein Prozess der IV-Stellen war nicht tangiert von dieser umfangreichen Revision. Wo stehen die IV-Stellen heute mit deren Umsetzung?
Väter von neugeborenen Kindern können den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab dem 1. Januar 2021 beziehen, nachdem der Bundesrat die dafür notwendigen Anpassungen verabschiedet hat. Die Vereinbarung solch bezahlter Absenzen ist eine traditionelle Domäne der Schweizer Sozialpartnerschaft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat deshalb bereits in der Vernehmlassung zu diesem Gesetz den Eingriff in diese bewährte Kompetenz kritisiert.
Mit dem auf Anfang 2021 in Kraft gesetzten weitergehenden hoheitlichen Eingriff werden bereits bestehende Regelungen zum Vaterschaftsurlaub in GAV und in Betrieben ersetzt. Mit anderen Worten: Jedes Unternehmen muss den Vaterschaftsurlaub von Gesetzes wegen umsetzen. Selbstverständlich liegt es im Ermessen der Arbeitgeber, über das gesetzliche Mindestmass hinausgehende Regelungen einzuführen. Allerdings sind solch weitergehende Lösungen für viele Unternehmen und ganze Branchen, die im Strudel der Corona-Pandemie um Arbeitsplätze und ihr Überleben kämpfen, illusorisch.
Der Vaterschaftsurlaub - und weitere Sozialversicherungen - sind Thema im Fokus Familienzeit.
Die Weiterentwicklung der IV trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Kaum ein Prozess der IV-Stellen war nicht tangiert von dieser umfangreichen Revision. Wo stehen die IV-Stellen heute mit deren Umsetzung?
Seit 2021 können ältere Arbeitslose, die keine Taggelder mehr erhalten und die in finanziellen Schwierigkeiten sind, eine Überbrückungsrente beantragen. Dieses Mittel gegen Altersarmut wird allerdings seltener genutzt als bei der Einführung angenommen. Beim Bund steht eine Evaluation an.
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