
Bundesrat weitet Kurzarbeit um weitere sechs Monate aus
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er kommt damit Forderungen aus dem Parlament und der Wirtschaft nach.
Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren machen in der Schweiz knapp ein Drittel der Privathaushalte aus. Die grosse Mehrheit der Kinder lebt mit beiden Eltern zusammen. 13% leben in Einelternhaushalten und 6% in Patchworkfamilien. Obwohl Sozialtransfers die Armutsquote erheblich senken, befinden sich viele Einelternhaushalte in einer schwierigen Situation. Sie sind häufiger armutsgefährdet. Dies sind ausgewählte Ergebnisse aus dem statistischen Familienbericht 2021 des Bundesamts für Statistik (BFS).
Anspruchsvolle Teilzeitstellen sind gesucht: Das Angebot an Stellen kann die Nachfrage nicht decken. Andy Keel zieht nach dem Verkauf seines Teilzeit-Stellenportals Bilanz.
Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen die Gemeinden im Kanton Schwyz von den Kosten befreit werden. Dies hat der Schwyzer Kantonsrat entschieden und sich gegen die Regierung gestellt. Das letzte Wort hat das Volk.
Die zuständige Kommission des Nationalrats will bei der AHV-Reform die Frauen mit an Bord holen. Als Kompensation für die geplante Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre sieht sie grosszügigere Ausgleichsmassnahmen vor als der Ständerat und der Bundesrat.
Die zuständige Nationalratskommission fordert den Bundesrat auf, die Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate zu verlängern. In der Bundesverwaltung laufen offenbar entsprechende Vorarbeiten.
Seit dem 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in Kraft. Ein neues Rechtsgutachten stützt die Forderung der Verbände, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen in vielen Fällen zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden.
Eine neue Studie von Swiss Life zeigt Bereitschaftspotenzial bei der Schweizer Bevölkerung für eine verlängerte Erwerbstätigkeit über das aktuelle Rentenalter hinaus – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Invalidenrenten werden ausgehend vom vorherigen Beschäftigungsgrad berechnet. Ein Teilzeitpensum führt daher auch zu geringeren Rentenleistungen. Dies betrifft vorwiegend Frauen, da sie häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.
Wie können bei mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen potenzielle Nachteile in der 2. Säule vermieden werden? Ein Überblick zu den wichtigsten Themen mit Berechnungsbeispielen.
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