
Suva senkt ihre Prämien per 2026 auf einen neuen Tiefststand
Die Suva senkt die Prämien im kommenden Jahr auf einen Tiefstwert. Sie sollen 2026 gut 1.8% der Lohnsumme der Betriebe betragen.
Die Suva senkt die Prämien im kommenden Jahr auf einen Tiefstwert. Sie sollen 2026 gut 1.8% der Lohnsumme der Betriebe betragen.
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht.
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente vor allem mit höheren Lohnbeiträgen finanzieren und stellt auch eine Mehrwertsteuererhöhung zur Diskussion. Damit findet er kaum Anklang. Bürgerliche Parteien wollen von beidem nichts wissen. Linke und Gewerkschaften fordern vom Bund, seinen finanziellen Beitrag voll zu leisten.
Künftig sollen auch sporadisch Arbeitende in den Branchen Grafik, Museen, Medien und Chöre AHV-Beiträge bezahlen. Der Bundesrat will die entsprechende Liste der Branchen ergänzen, in denen kurze Arbeitsverhältnisse mit geringen Löhnen häufig sind.
Die zuständige Nationalratskommission will erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform über die Finanzierung der von Volk und Ständen beschlossenen 13. Rente diskutieren. Zudem sollen auch IV-Rentnerinnen und -Rentner künftig einen «Dreizehnten» erhalten.
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung der daraus resultierenden Mehrausgaben verständigt. Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer.
Wer als Sportlerin oder Trainer bei einem Verein des Breitensports angestellt ist, untersteht künftig erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen der obligatorischen Unfallversicherung. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Vereine des Breitensports.
Der Kanton St. Gallen hat eine Anpassung an der Finanzierung der Familienzulagen vorgenommen. Ab kommenden Jahr muss ein Teil der Nichterwerbstätigen Beiträge leisten. Dadurch soll die Kantonskasse entlastet werden.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV ist der massgebende Lohn. Auch UVG und BVG stellen für ihre Prämienfestsetzungen auf den AHV-pflichtigen Lohn ab. Dazu zählt grundsätzlich jeder Bezug der Arbeitnehmenden, der wirtschaftlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt. Wie steht es konkret um zusätzliche Leistungen wie Firmenwagen, Spesen & Co.? Hier die Antworten.
Eine kreative Pause, ein Auslandaufenthalt oder Kinderbetreuung: Es gibt viele Gründe, die Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit aufzugeben. Dadurch können in der 1. Säule Beitragslücken entstehen. Es gibt Wege, sie zu vermeiden oder zu schliessen. Auch in der 2. Säule können Lücken durch gute Planung minimiert werden.
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