
Nationalrat will Ehepaar-Plafond in der AHV abschaffen
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
Verheiratete sollen nach dem Willen des Bundesrats weiterhin nicht zwei ganze AHV-Renten erhalten. Er empfiehlt ein Nein zur Mitte-Volksinitiative zur Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe und will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Nun kann das Parlament entscheiden.
Der Bundesrat lehnt die von der Mitte im Februar lancierten Volksinitiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer und bei der AHV ohne Gegenvorschlag ab. Beide Initiativen stünden im Widerspruch zur Einführung der vom Parlament verlangten Individualbesteuerung.
Alle Paare - ob verheiratet oder nicht - sollen künftig gleich viele Steuern bezahlen und gleich hohe Renten erhalten. Mit diesem Ziel hat die Mitte-Partei zwei Volksinitiativen lanciert.
Gleichstellung wird in erster Linie zwischen Frauen und Männern gefordert. Die Sozialversicherungen kennen aber auch – gerechtfertigte und ungerechtfertigte – Ungleichbehandlungen z.B. zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen sowie verheirateten und unverheirateten Paaren.
Die HR-Verantwortlichen geht der eigene Zivilstand doch nichts an und Beratung brauchen mündige Mitarbeitende schon gar keine. Zu persönlich ist das Thema. So ist der erste Reflex der Mitarbeitenden, doch die Realität ist anders.
Hinterlassenenleistungen unterscheiden sich in der AHV für die Geschlechter. Sie entsprächen damit nicht mehr den heutigen Familienformen, findet SP-Nationalrätin Yvonne Feri. Hier müsse eine Vereinheitlichung erfolgen.
Die schweizerischen Sozialversicherungen basieren auf dem Gedankengut der Nachkriegszeit. Auf neue Lebens- und Arbeitsformen reagieren sie, wenn überhaupt, nur ansatzweise. Folgen sind mit Eintritt des Versicherungsfalls Unterdeckungen und Lücken.
Mit der Eheschliessung finden auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Partner zueinander. In welcher Form dies geschieht, ist im ZGB festgehalten und kann durch einen Ehevertrag geregelt werden.
Worin unterscheiden sich die Leistungen zwischen Verheirateten und Paaren im Konkubinat? Eine tabellarische Übersicht sorgt für Durchblick. Zudem die wichtigsten Stichworte zum Ehegüterrecht und der Relevanz des Zivilstands für HR-Verantwortliche.
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