Abonnieren Sie jetzt Penso und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Mit 6 Printausgaben pro Jahr und dem vollen Zugriff auf alle Artikel auf penso.ch sind Sie stets gut informiert.
Im Kanton Basel-Stadt sollen mehr ältere Menschen mit zu tiefer AHV- und IV-Rente Ergänzungsleistungen beziehen. Die Basler Regierung will die Nichtbezugsquote der Ergänzungsleistungen reduzieren, um Armut im Alter entgegenzuwirken.
Zur Identifikation der Nichtbezügerinnen und Nichtbezüger würden Steuer- und Sozialleistungsdaten verknüpft und analysiert, teilte die Regierung mit. Um diese Daten verwenden zu können, ist eine Teilrevision eines entsprechenden Gesetzes nötig. Die Regierung hat einen Ratschlag an den Grossen Rat überwiesen.
Im Kanton Basel-Stadt beziehen gemäss einer durchgeführten Studie des Amts für Sozialbeiträge aus dem Jahr 2021 rund 30 Prozent der anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentner keine Ergänzungsleistungen (EL) zu ihrer AHV und IV, um ihre Grundbedürfnisse wie Mietkosten oder Krankenversicherung decken zu können. Künftig sollen die potenziell Anspruchsberechtigten regelmässig vom Kanton angeschrieben und auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Die Regierung geht davon aus, dass dadurch mit einem Zuwachs von 550 Bezügerinnen und Bezügern zu rechnen ist. Dies führt zu Mehrkosten von knapp 4.6 Mio. Franken, wovon 1.5 Millionen vom Bund übernommen werden. Der Regierungsrat sehe den Bezug von EL als wichtiges Mittel zur materiellen Existenzsicherung und Armutsbekämpfung. (sda)
Basler Regierung will Altersarmut reduzieren