Behindertenausweis: Bundesrat prüft drei Modelle für die Schweiz | Penso
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Behindertenausweis: Bundesrat prüft drei Modelle für die Schweiz

Mit dem geplanten Europäischen Behindertenausweis will die EU Menschen mit Behinderungen den grenzüberschreitenden Zugang zu Vergünstigungen erleichtern. Nun hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der aufzeigt, wie ein solches System künftig auch in der Schweiz umgesetzt werden könnte.

22.10.2026
Lesezeit: 2 min
iStock / vadimguzhva

An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Bericht zum Postulat «Wann wird ein fairer Behindertenausweis auch in der Schweiz eingeführt?» verabschiedet. Der Bericht untersucht mögliche Wege zur Einführung eines Behindertenausweises und präsentiert drei Umsetzungsvarianten. 

EU-Ausweis als Vorbild 

Die Europäische Union plant die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises bis 2028. Dieser soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihren Status in allen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen und damit einfacher von Vergünstigungen zu profitieren, etwa im öffentlichen Verkehr, im Tourismus oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. 

In der Schweiz existiert bislang kein vergleichbarer Ausweis. Mit Blick auf die geplante Übernahme der entsprechenden EU-Richtlinie im Rahmen des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) hat der Bundesrat nun die Grundlagen für eine mögliche Umsetzung prüfen lassen. 

Drei Optionen stehen zur Diskussion 

Der Bericht skizziert drei Varianten, die sich vor allem hinsichtlich des Kreises der Anspruchsberechtigten unterscheiden: 

Option 1: Breiter Behindertenbegriff 

Die erste Variante orientiert sich an einem umfassenden Behindertenbegriff und würde den Anspruch unabhängig von Leistungen der Sozialversicherungen definieren. Damit könnte ein grosser Kreis von Menschen mit Behinderungen einen Ausweis erhalten. 

Allerdings würde diese Lösung voraussichtlich eine neue Verfassungsgrundlage erfordern und damit den grössten rechtlichen Anpassungsbedarf auslösen. 

Option 2: Anbindung an den IV-Ausweis 

Die zweite Variante knüpft den Anspruch direkt an den heutigen IV-Ausweis. Anspruchsberechtigt wären demnach Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen. 

Diese Lösung hätte den kleinsten Kreis von Berechtigten und würde laut Bericht Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erfordern. 

Option 3: Erweiterte Sozialversicherungslösung 

Auch die dritte Variante basiert auf sozialversicherungsrechtlichen Kriterien. Im Unterschied zu Option 2 würden jedoch zusätzlich Personen berücksichtigt, die andere Invaliditätsleistungen beziehen. 

Damit wäre der Kreis der Berechtigten deutlich grösser, ohne dass eine neue Verfassungsgrundlage notwendig wäre. 

Bis zu 720'000 potenziell Berechtigte 

Je nach gewähltem Modell fällt die Zahl der anspruchsberechtigten Personen sehr unterschiedlich aus: 

  • Option 2: rund 337'000 Personen 
  • Option 1 und Option 3: zwischen 600'000 und 720'000 Personen 

Die Kosten für die Einführung schätzt der Bundesrat je nach Ausgestaltung auf einen einmaligen Initialaufwand von rund 5 Millionen Franken. Die jährlichen Betriebskosten könnten bis zu 500'000 Franken betragen. 

Entscheid frühestens 2028 

Da die politischen Beratungen zum Paket Schweiz-EU noch nicht abgeschlossen sind, fällt noch kein Entscheid über die Einführung eines Behindertenausweises. Der Bundesrat will voraussichtlich bis Mitte 2028 über das weitere Vorgehen befinden. 

Bis dahin soll das Eidgenössische Departement des Innern die verschiedenen Umsetzungsvarianten vertieft prüfen. 

Weiterführende Informationen:

Bericht der Bundesrates auf das Postulat Gugger: Wann wird ein fairer Behindertenausweis auch in der Schweiz eingeführt?

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