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Das Bundesgericht zieht die Konsequenzen aus dem Entscheid der IV, keine Gutachten mehr an die private Firma PMEDA zu vergeben. Bereits angeordnete Untersuchungen müssen strengen Anforderungen an ihre Beweiskraft unterliegen. Relativ geringe Zweifel rechtfertigen eine erneute Begutachtung.
Im Oktober 2023 teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit, dass die Invalidenversicherung (IV) keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr an die Zürcher Firma PMEDA vergeben werde. Eine Fachkommission hatte zuvor in deren ärztlichen Gutachten formale und inhaltliche Mängel festgestellt. In einem Urteil heisst das Bundesgericht die Beschwerde eines Versicherten teilweise gut, dessen Rentengesuch die IV-Stelle des Kantons Zürich abgelehnt und sich dabei auf ein PMEDA-Gutachten gestützt hatte.
Die 4. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts mit Sitz in Luzern erinnert daran, dass sich die Gerichte auf Gutachten abstellen können, die von den Versicherern angeordnet und von externen Fachärzten angefertigt wurden. Es dürfen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an deren Richtigkeit aufkommen lassen. Nach dem Entscheid des BSV ist es gerechtfertigt, strengere Anforderungen an die Beurteilung der Beweiskraft von bereits angeordneten PMEDA-Gutachten in laufenden Verfahren zu stellen. Bereits relativ geringfügige Zweifel reichen aus, um eine erneute Prüfung anzuordnen.
Im vorliegenden Fall stellen die Luzerner Richter fest, dass das angefochtene Gutachten vom Februar 2022 in wesentlichen Punkten bezüglich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers widersprüchlich und nicht schlüssig ist. Die Sache wird daher an die Vorinstanz zurückgewiesen, die ein gerichtliches Gutachten anordnen und einen neuen Entscheid fällen muss.
Im Oktober 2023 hatte das BSV mitgeteilt, dass bei PMEDA noch mehrere Dutzend Gutachten in Arbeit seien. Es hatte darauf hingewiesen, dass diese Gutachten nach ihrer Abgabe einer Qualitätskontrolle unterzogen würden. Hingegen blieben die auf diesen Gutachten basierenden definitiven Rentenentscheide weiterhin gültig.
Bundesgericht stellt strenge Anforderungen an bestimmte IV-Gutachten