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Guthaben bei den Pensionskassen sollen höher verzinst werden. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0.5 Prozentpunkte auf 1.75% zu erhöhen. Dem Gewerkschaftsbund ist das zu wenig, der Arbeitgeberverband wünscht sich kleinere Schritte und der Versicherungsverband plädiert für eine Senkung auf 1%.
Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1.25%.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist von Gesetzes wegen die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Finanzmärkte hätten sich 2025 gut und 2026 bisher ebenfalls positiv entwickelt, schrieb die BVG-Kommission zu ihrer Empfehlung.
Neben der Lage der Finanzmärkte werden für die Empfehlung auch Faktoren wie beispielsweise die finanzielle Lage und die erzielten Renditen der Vorsorgeeinrichtungen, die Entwicklung von Löhnen und Teuerung berücksichtigt.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travailsuisse begrüssen die Empfehlung der BVG-Kommission, den Mindestzins auf 1.75% zu erhöhen. Beide Gewerkschafts-Dachverbände sehen aber Spielraum für eine weitere Erhöhung.
Die Kassen hätten in den letzten Jahren zwar sehr hohe Renditen erzielt, doch der Mindestzins sei auf Druck der Lebensversicherer und der Arbeitgeber viel zu tief geblieben. Auch mit dem nun von der Kommission empfohlenen Zins bleibe der Nachholbedarf gross. Ein Mindestzins von 3% sei sozialpolitisch nötig und wirtschaftlich angemessen, so der SGB.
Travailsuisse vertritt die Ansicht, dass es durchaus Spielraum gegeben hätte für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 2%. Die Pensionskassen verfügten nämlich über einen ausserordentlich hohen Deckungsgrad von 122%.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf Vorsorgeguthaben grundsätzlich für vertretbar. Die Erhöhung sollte seiner Meinung nach allerdings in kleineren Schritten erfolgen. Ein Sprung auf 1.75% berücksichtige die unterschiedlichen Voraussetzungen der Vorsorgeeinrichtungen zu wenig.
Gerade BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen und Kollektivlebensversicherer verfügten über einen geringeren finanziellen und anlageseitigen Spielraum, teilte der SAV mit.
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) kritisiert die deutliche Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes als «nicht sachgerecht». Aus seiner Sicht sollte der Satz bei 1% liegen.
Entscheidend sei, dass die gesetzliche Mindestgarantie auch für Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit langfristig tragbar bleibe, stellt der SVV in einer Mitteilung fest.
BVG-Kommission empfiehlt höheren Mindestzins für Vorsorgeguthaben