Dos and Don'ts bei Gesundheitsdaten im Unternehmen | Penso
Schliessen

Dos and Don'ts bei Gesundheitsdaten im Unternehmen

Arbeitgeber erhalten viele Informationen über den Gesundheits­zustand der Arbeitnehmenden. Wie wird korrekt damit umgegan­gen? Welche Informationen dürfen verwendet werden, welche nicht? Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, welche Auskünfte können erkrankte Mitarbeitende verweigern?

11.09.2020
Lesezeit: 5 min
Drei hypothetische Fälle fächern beispielhaft die Problemstellungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes auf.[1] Fall 1 - Informationen über frühere Erkrankungen Aus der Gesundheitsdeklaration an die Pensions­kasse ist ersichtlich, dass die neu eintretende Mitarbeiterin vor einem Jahr mehrere Monate arbeitsunfähig war, weil sie an einer Erschöpfungsdepres­sion (Burn-out) litt. Da die Pensionskasse betriebseigen ist, gelangt die Information über den zuständigen Sachbearbeiter an die Personalabteil…
Kurzabonnement Penso
Jetzt ganz einfach weiterlesen
  • Unbeschränkter Zugang zu allen Inhalten auf penso.ch auf all Ihren Geräten
  • 1 Print-Ausgabe
  • Zeitschrift als E-Paper lesen
CHF 25.–
ABONNIEREN
Sie haben Penso bereits abonniert?

vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 (0)41 317 07 07 | info(at)vps.epas.ch