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Familienzeit-Volksinitiative kommt zustande

Die im vergangenen Jahr lancierte Familienzeit-Volksinitiative ist zustande gekommen. Die Unterschriften wurden bei der Bundeskanzlei eingereicht.

28.09.2026
Lesezeit: 2 min
iStock / ArtistGNDphotography

Insgesamt 112517 gĂĽltig bescheinigte Unterschriften reichten die Initiantinnen und Initianten bei der Bundeskanzlei in Bern ein. Hinter der Volksinitiative «Starke Gesellschaft und Wirtschaft dank Elternzeit (Familienzeit-Initiative)» stehen Vertretende aus Politik (Mitte, GrĂĽne, GLP, SP, EVP, FDP), der Frauenorganisation Alliance F sowie dem Dachverband Travailsuisse.

Die Initiantinnen und Initianten verlangen mit dem Begehren eine angemessene, bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kinds. Die Initiative bringt damit eine bekannte Forderung erneut aufs Tapet. Finanziert werden soll die Elternzeit aus der Erwerbsersatzordnung (EO). 

Je 18 Wochen Elternzeit

Kommt die Initiative offiziell zustande und sagen Volk und Stände Ja dazu, müsste fünf Jahre später die Umsetzung der Initiative stehen. Für die ersten 10 Jahre fordert der Initiativtext je 18 Wochen Elternzeit für Väter und Mütter, die grundsätzlich nacheinander bezogen werden müssen. Höchstens ein Viertel der Elternzeit soll gemeinsam bezogen werden können.

Die Elternzeit kann nicht von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich grundsätzlich an den Beträgen für Militär- und Zivildienst. Dabei sieht die Initiative vor, dass bei den niedrigsten Löhnen eine Elternzeit-Entschädigung in Höhe des vollen Salärs bezahlt wird.

Im Herbst 2024, bei der Vorstellung der Pläne für die Initiative, rechnete Kathrin Bertschy, GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Frauen-Dachverbands Alliance F, vor, dass die Lohnbeiträge um 0.25 Prozentpunkte auf 0.75% erhöht werden müssten. Gemäss einer Ecoplan-Studie sei mit jährlichen Kosten von rund 1 Mrd. Franken zu rechnen.

14 Wochen für Mütter, 2 für Väter

Die Forderung nach einem entschädigten Elternurlaub für Väter und Mütter steht seit Jahren im Raum. Erwerbstätige Mütter haben heute Anrecht auf eine Mutterschaftsentschädigung während 14  Wochen. Und 2020 hiess das Schweizer Stimmvolk 2 Wochen Vaterschaftsurlaub gut; dieser wurde Anfang 2021 eingeführt.

Auslöser für diese Abstimmung war eine Initiative für 4 Wochen Vaterschaftsurlaub, mit Erwerbsersatz. Im Parlament setzte sich dann der indirekte Gegenvorschlag für zwei Wochen durch. (sda)

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