Bedeutung des AI Act für die Schweiz
«Der AI Act wird auch Auswirkungen auf die Schweiz haben. Die Verordnung ist anwendbar, wenn ein AI-System innerhalb der EU eingesetzt oder dessen Output in der EU ‹verwendet› wird. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Schweizer Unternehmen ihre Systeme anderen Unternehmen, öffentlichen Stellen oder Personen innerhalb der EU zugänglich machen oder wenn eine in der Schweiz von einem AI-basierten System getroffene Prognose, Empfehlung oder Entscheidung innerhalb der EU eingesetzt wird», erläutert Reto Zbinden, Jurist und CEO des Beratungsunternehmens Swiss Infosec AG, das auf Informations- und IT-Sicherheit spezialisiert ist, die Situation.
Regulierungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes Künstlicher Intelligenz sieht die Schweiz nach aktuellen Informationen der «Netzwoche» derzeit noch nicht. Reto Zbinden geht davon aus, dass die Situation noch beobachtet werde. Viele Anliegen, die mit dem EU-Gesetz adressiert werden sollen, seien bereits durch anderweitige Gesetze abgedeckt, führt Zbinden dazu aus, beispielsweise durch das Datenschutzgesetz und die damit verbundene Transparenzpflicht oder das Gleichstellungsgesetz. Auch bedürfe das EU-Gesetz noch einiger Detailregelungen.
Die Integrität intelligenter Systeme erfordere es allerdings ganz unabhängig von weitergehenden Regulierungen, dass sie wie auch andere IT-Systeme gegen Angriffe geschützt werden. Manipulationen von aussen könnten fatale Folgen haben, ergänzt Zbinden seine Einschätzung des Risikopotenzials.
Bevor eine Künstliche Intelligenz – auch als Fertiglösung eines Drittanbieters – im Unternehmen ausgerollt wird, ist eine genauere Analyse der Algorithmen und ihrer selbstlernenden Mechanismen empfehlenswert. Dabei geht es nicht nur um Konformität mit geltenden Gesetzen, sondern möglicherweise auch um die Passung mit den Werten und der Kultur des Unternehmens – und nicht zuletzt um ganz reale Erfordernisse, die bestimmte Entscheidungsspektren vorsehen müssen. Jan Berger empfahl ein vorausschauendes Vorgehen: «KI wird Entscheidungen von Personalverantwortlichen nicht ersetzen können. Falls man dennoch KI einsetzt, muss man sich mit diversen Prozessen befassen, die greifen, wenn Entscheidungen rückgängig gemacht werden sollen oder Algorithmen aufgrund neuer Gesetzeslagen oder interner Vorgaben umgearbeitet werden müssen.»
Links
Artikel «Hidden Workers: Untapped talent», herausgegeben von der Harvard Business School, PDF
Vorschlag des EU-Rats zum AI Act (Medienmitteilung)
Gesetzliches Rahmenwerk für Künstliche Intelligenz