Kaufkraftbereinigte Familienzulagen nach Gerichtsurteil vom Tisch | Penso
Schliessen

Kaufkraftbereinigte Familienzulagen nach Gerichtsurteil vom Tisch

Die Auszahlung von kaufkraftbereinigten Familienzulagen ist kein Thema mehr. Der Nationalrat hat eine von beiden Räten angenommene parlamentarische Initiative abgeschrieben. Grund für den Stimmungsumschwung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

03.10.2022
Lesezeit: 1 min
iStock / skynesher

Nach einer Analyse des Urteils gegen Österreich im Juni 2022 kam eine Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass es nicht zulässig und diskriminierend wäre, wenn die Schweiz die Familienzulagen für Arbeitnehmende aus der EU, deren Kinder in der EU leben, der Kaufkraft anpassen würde. Konkret würde die Schweiz gegen Regeln des Freizügigkeitsabkommens verstossen. Dies würde die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU unnötig belasten, wie Kommissionssprecherin Yvonne Feri (SP) festhielt.

Aufwändig und Diskriminierend

Für die kantonalen Ausgleichskassen würde die Umsetzung des Anliegens zudem einen beträchtlichen administrativen Aufwand bedeuten, führte Feri aus. Aufwändig wäre insbesondere die Überprüfung der Angaben zum Wohnsitz der Kinder von EU-Bürgerinnen und -Bürgern. Die SVP wehrte sich gegen die Abschreibung. Es sei durchaus möglich, die Initiative durchzusetzen, machte Verena Herzog (TG) geltend. «Ein denkbarer Lösungsansatz wäre, die Familienzulagen grundsätzlich nach der Kaufkraft am Wohnsitz der Kinder abzustufen, und zwar auch innerhalb der Schweiz», sagte Thomas de Courten (SVP/BL).

Mit 143 zu 51 Stimmen stimmte die grosse Kammer schliesslich für Abschreibung der Initiative. Der Ständerat muss sich dazu noch äussern. (sda)

vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 (0)41 317 07 07 | info(at)vps.epas.ch