Kurzarbeit: Bundesrat plant schrittweise Rückkehr zur Normalität | Penso
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Kurzarbeit: Bundesrat plant schrittweise Rückkehr zur Normalität

Die Schweizer Wirtschaft zeigt sich robuster als erwartet. Deshalb plant der Bundesrat, die während wirtschaftlich schwieriger Zeiten gelockerten Regeln bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) schrittweise wieder dem ordentlichen Regime anzupassen.

21.10.2026
Lesezeit: 2 min
iStock / AscentXmedia

Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) diskutiert. Angesichts der verbesserten Wirtschaftslage beabsichtigt er eine schrittweise Normalisierung bei der Entschädigung der Kurzarbeit. Insbesondere sollen die verlängerte Bezugsdauer und die reduzierte Karenzzeit mittelfristig wieder auf das gesetzliche Niveau zurückgeführt werden. 

Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung von Unternehmen und Beschäftigung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) übernimmt die Arbeitslosenversicherung (ALV) vorübergehend einen Grossteil der Lohnzahlungen für ausgefallene Arbeitsstunden. 

Spielraum für eine schrittweise Normalisierung  

Der Bundesrat kann die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit je nach Wirtschaftslage innerhalb des gesetzlichen Rahmens anpassen. Insbesondere kann er die maximale Bezugsdauer der KAE sowie die Karenzzeit festlegen. In Krisenzeiten unterstützt er Unternehmen und Arbeitnehmende durch längere Bezugsdauern und kürzere Karenzzeiten. Verbessert sich die Wirtschaftslage, sollen diese Parameter schrittweise wieder auf ihr gesetzliches Normalmass zurückgeführt werden. 

Derzeit beträgt die Höchstbezugsdauer 24 statt 12 Monate, die Karenzzeit einen statt maximal drei Tage. Angesichts der von der Expertengruppe des Bundes am 17. September 2026 prognostizierten positiven Wirtschaftsentwicklung sieht der Bundesrat Spielraum für eine schrittweise Normalisierung. Dabei wird er die konjunkturelle Entwicklung weiterhin eng verfolgen und im Austausch mit den Sozialpartnern und der Wirtschaft bleiben. Kurzarbeit wird auch künftig allen von unvermeidbaren Arbeitsausfällen betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehen. 

Wirtschaft wächst 2026 stärker als erwartet 

Die Schweizer Wirtschaft entwickelte sich 2026 robuster als erwartet. Gemäss der Konjunkturprognose des Bundes vom 17. September 2026 wird für 2026 ein Wachstum von 1,7 Prozent und für 2027 von 1,6 Prozent erwartet. Gleichzeitig dürften Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit weiter zurückgehen. Zwar bestehen weiterhin Risiken, etwa durch geopolitische Spannungen, hohe Energiepreise und die handelspolitische Unsicherheit. Insgesamt spricht die Entwicklung jedoch für eine schrittweise Rückkehr zu den ordentlichen Regelungen. 

Bezugsdauer soll schrittweise reduziert werden 

Die maximale Höchstbezugsdauer von 24 Monaten gilt noch bis zum 31. Januar 2027. Im Dezember 2026 wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage und der Konjunkturaussichten prüfen, ob die Höchstbezugsdauer ab Februar 2027 erneut verlängert werden kann und welche Höchstbezugsdauer in diesem Fall gelten soll. Gleichzeitig wird der Bundesrat die weiteren Schritte zur Rückkehr zur ordentlichen Bezugsdauer von zwölf Monaten im Verlauf von 2027 und in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung prüfen. 

Karenzzeit soll wieder erhöht werden 

Seit Ende der Covid-19-Pandemie beteiligen sich die Unternehmen mit einem Karenztag an den Kosten der Kurzarbeit. Ab 2028 soll dieser Selbstbehalt wieder dem ordentlichen Niveau von drei Karenztagen entsprechen. 

Zur Anpassung von Bezugsdauer und Karenzzeit muss die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) geändert werden. Eine öffentliche Vernehmlassung zur Karenzzeit ist im Frühjahr 2027 vorgesehen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. 

Betriebe, welche in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit einführen möchten, können ihre Anträge und Abrechnungen online über den eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeit» abwickeln. 

Weiterführende Informationen:

vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 (0)41 317 07 07 | info(at)vps.epas.ch