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Frauen sollen bei Mutterschaft von der Erwerbsersatzordnung (EO) gleich hoch entschädigt werden wie Militärdienstleistende. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats empfiehlt eine Motion aus dem Nationalrat mit knappem Mehr zur Annahme.
Die Motion aus der SP-Fraktion verlangt eine Gleichbehandlung von Militär und Mutterschaft. Der Nationalrat nahm sie im März 2021 an. Die maximale Entschädigung bei Mutterschaft beträgt 196 Franken pro Tag, während die Erwerbsersatzordnung bei Militärdienst bis zu 245 Franken am Tag entrichtet.
Auch Mütter müssten die für Dienstleistende vorgesehenen Nebenleistungen wie Kinderzulagen sowie bei Bedarf Betreuungskostenzulagen sowie die Betriebszulage für Selbstständigerwerbende erhalten, heisst es in der Motion. Die SGK des Ständerats beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ein Ja zur Motion. Würde die Motion umgesetzt, müssten die Lohnbeiträge erhöht werden.
Während die Mehrheit die laut Mitteilung «aus einer anderen Zeit stammende Ungleichbehandlung» beseitigen wollte, sah die Minderheit keine Notwendigkeit für eine Betreuungskostenzulage für die Mütter. Auch der Bundesrat stellte sich bisher gegen die Motion. Er verwies in seiner ablehnenden Stellungnahme auf den Willen des Gesetzgebers
bei der Unterscheidung. Er wollte andere familienpolitische Projekte mit der EO - etwa für die Betreuung von Angehörigen - nicht mit den erwarteten Mehrkosten gefährden.
Einig war sich die SGK allerdings, dass selbstständig erwerbende Mütter Anrecht auf die Betriebszulage haben sollen. Sie hiess eine entsprechende zweite Motion aus der SP-Fraktion ohne Gegenstimme gut. Eine weiter Motion hingegen, die einen aus der EO finanzierten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen verlangt, lehnte die SGK ab.
Mutterschaft soll gleich entschädigt werden wie Militärdienst