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Die Idee einer Art Busse für Personen, die ohne Anweisung einer Gesundheitsfachperson einen Spitalnotfall aufsuchen, hat eine weitere Hürde genommen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats ist auf einen Vorentwurf für ein Gesetzesprojekt eingetreten, der eine Erhöhung des Selbstbehalts um 50 Franken vorsieht.
Laut diesem Vorentwurf wird der Selbstbehalt einer versicherten Person um 50 Franken erhöht, wenn diese eine Spitalnotfallaufnahme ohne schriftliche Überweisung eines Arztes, eines Zentrums für Telemedizin oder einer Apothekerin aufsucht. Das teilten die Parlamentsdienste mit.
Von dieser Regelung ausgenommen sind gemäss dem Vorentwurf Schwangere sowie Kinder. Die Regelung soll nur gelten für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind. Die definitive Fassung des Vorentwurfs wird laut Parlamentsdiensten voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Die SGK sprach sich dafür aus, den Entscheid über die Einführung einer solchen Selbstbehalterhöhung den Kantonen zu überlassen.
Die SGK setzt damit auf die zweite von zwei Varianten, die sie untersuchen liess. Eine erste Variante bestand darin, dass eine Lenkungsabgabe hätte bezahlen müssen, wer unter den genannten Umständen eine Notfallaufnahme eines Spitals in Anspruch nimmt. Die Kommission sprach sich für die Variante mit der Erhöhung des Selbstbehalts aus, weil sie findet, der Anwendungsbereich sei klar und einheitlich und es entstehe kein Zusatzaufwand für die Fachkräfte vor Ort. Diese müssten beispielsweise nicht entscheiden, was als Notfall gelte und was nicht.
Nationalratskommission sagt Ja zu Spitalnotfall-Bagatellgebühr