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Der Kanton St. Gallen hat eine Anpassung an der Finanzierung der Familienzulagen vorgenommen. Ab kommenden Jahr muss ein Teil der Nichterwerbstätigen Beiträge leisten. Dadurch soll die Kantonskasse entlastet werden.
Betroffen von der neuen Bestimmung sind Nichterwerbstätige im Kanton St. Gallen, die aufgrund ihrer Vermögenssituation oder anderer Einkünfte mehr als den AHV-Mindestbeitrag von jährlich 422 Franken zahlen. Wie der Kanton in einer Mitteilung schrieb, müssen sie neu einen Beitrag in der Höhe von 20% der geleisteten AHV-Beitrage über die Ausgleichskasse an die Familienzulagen bezahlen.
Der Kanton rechnet mit einer Entlastung bei den Kinder- und Ausbildungszulagen an Nichterwerbstätige mit Familie um 1.8 Mio. Franken. Bis anhin trug der Kanton diese Kosten alleine. Im Jahr 2022 betrugen sie rund 4.1 Mio. Franken.
Nichterwerbstätige zahlen in St. Gallen ab 2024 Beiträge an Familienzulagen