Parlament fordert Leitplanken für bezahlte Pflege durch Angehörige | Penso
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Parlament fordert Leitplanken für bezahlte Pflege durch Angehörige

Das Parlament fordert Regeln für von privaten Spitex-Organisationen bezahlte Pflege durch Angehörige. Der Bundesrat soll festlegen, wer genau für Geld pflegen darf und was die Krankenkassen respektive Kantone und Gemeinden dafür zu bezahlen haben.

30.09.2026
Lesezeit: 2 min
iStock / Halfpoint

Geregelt werden soll auch die Ausbildung der bezahlten Pflegenden. Der Nationalrat unterstützte mit klarem Mehr Motionen zur bezahlten Angehörigenpflege. Der Ständerat hatte sie bereits zuvor angenommen.

Die Kantone sollen bei der Zulassung von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen. Und das Parlament will ihnen die Möglichkeit geben, die Zahl der Organisationen, die pflegende Angehörige einstellen, zu begrenzen. Krankenkassen sollen von Angehörigen erbrachte Pflegeleistungen zu einem tieferen Ansatz vergüten.

Die dritte im Nationalrat angenommene Motion verlangt, dass Spitex-Organisationen Leistungen von pflegenden Angehörigen separat deklarieren müssen. Die Krankenkassen sollen damit prüfen können, ob korrekt abgerechnet worden ist. Damit ist der Bundesrat einverstanden. Der Ständerat muss darüber noch entscheiden.

«Es gibt etwas zu holen»

Das Bundesgericht urteilte 2019, dass pflegende Angehörige sich für Leistungen in der Grundpflege anstellen und bezahlen lassen dürfen. Dabei hielt es fest, dass weder Gesetz noch Verordnungen definierten, welchen fachlichen Mindestanforderungen Angestellte von solchen Organisationen genügen müssten.

Neue private Spitex-Organisationen seien seither wie Pilze aus dem Boden geschossen, sagte Patrick Hässig (GLP) namens der Mehrheit. «Denn es gibt etwas zu holen, nämlich Geld.» Eine smarte Regulierung solle helfen, die Auswüchse zu stoppen. Die Entschädigung für pflegende Angehörige solle aber nicht abgewürgt
werden.

Mindestens 350 Mio. Franken dürfte die Angehörigenpflege im Jahr 2026 laut Prioswiss, dem Verband der Krankenversicherer, die Prämienzahler- und -zahlerinnen mittlerweile kosten. Das mache rund ein Fünftel der ambulanten Pflegekosten aus, sagte Sprecher Dirk Meisel vor Kurzem der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Ein Kostentreiber»

Er sprach von einem «Kostentreiber». Eine Umfrage bei rund 40% der Spitex-Organisationen bestätigte den Anstieg. Erstellen lassen hat sie der Bundesrat. 2024 gab es neun Mal mehr angestellte pflegende Angehörige als 2022. Die Zahl der abgerechneten Stunden versechsfachte sich auf rund eine Million.

Landesweite Regeln für das Abrechnen von durch Angehörige geleisteten Pflegestunden sind nicht nur im Sinn der Krankenversicherer, sondern auch der Kantone, die sich an den Pflegekosten ebenfalls beteiligen müssen.

Nach Angaben der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) haben mehrere Kantone die Restfinanzierung für Leistungen von pflegenden Angehörigen bereits reduziert. Für die Akzeptanz der Angehörigenpflege sei es wichtig, Modelle, die Auswüchse ermöglichen, einzudämmen, hiess es bei der GDK.

Nicht vor 2028

Es gebe Handlungsbedarf, räumte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider ein. Arbeiten für zusätzliche Regulierungen im Sinn der Motionen seien aufgenommen worden. Vor 2028 könnten die neuen Regulierungen aber nicht in Kraft treten.

Die Möglichkeit, von Angehörigen für Geld erbrachte Grundpflege auf den Rechnungen separat zu verrechnen, gebe es seit Anfang 2026, und sie werde von den Akteuren zunehmend genutzt, sagte
Baume-Schneider.

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