Absicherung von Witwen, Witwern und Waisen | Penso
Schliessen

Absicherung von Witwen, Witwern und Waisen

Es ist nicht nur die AHV, die Hinterlassenenleistungen ausrichtet. Auch die ­berufliche Vorsorge sowie die Unfall- und die Militärversicherung kennen ­entsprechende Leistungen. Gestritten darüber, wie der Anspruch auf Witwen- und ­Witwerrenten künftig ausgestaltet werden soll, wird nur in Bezug auf die AHV. Was derzeit gilt und was bezüglich Gleichbehandlung von Witwen und Witwern für Vorkehrungen getroffen werden, wird hier aufgezeigt.

02.12.2025
Lesezeit: 7 min
iStock / Thomas_Zsebok_Images
Wer «Hinterlassenenleistungen» hört, denkt automatisch an Waisen-, Witwen- und Witwer­renten. Das Unfall- und das Militärversicherungsgesetz sehen auch die Übernahme von Bestattungskosten vor (siehe Kasten). Waisenrenten Alle vier in Betracht kommenden Sozialver­sicherungen richten eine Waisenrente aus, falls die versicherte Mutter oder der versicherte Vater verstirbt, dies ab dem auf den Todesfall folgenden Monat. Die Waisenrente wird bis zum Er­reichen des 18…
Kurzabonnement Penso
Jetzt ganz einfach weiterlesen
  • Unbeschränkter Zugang zu allen Inhalten auf penso.ch auf all Ihren Geräten
  • 1 Print-Ausgabe
  • Zeitschrift als E-Paper lesen
CHF 25.–
ABONNIEREN
Sie haben Penso bereits abonniert?

vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 (0)41 317 07 07 | info(at)vps.epas.ch