Die zuständige Ständeratskommission will zusätzliche Instrumente schaffen, um bei einer starken Zuwanderung aus der EU rascher reagieren zu können. Künftig soll der Bundesrat nicht nur bei bestimmten Schwellenwerten tätig werden, sondern jährlich prüfen, ob die Schutzklausel aktiviert werden muss.
Für besonderes Aufsehen sorgt jedoch die Forderung nach einer neuen Zuwanderungsabgabe für EU-Arbeitskräfte. Die Kommission sieht darin ein Instrument, um Anreize zur stärkeren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu schaffen.
Unternehmen würden die Abgabe entrichten
Nach den Vorstellungen der SPK-S soll die Abgabe bei unselbstständig Erwerbstätigen von den Arbeitgebern entrichtet werden. Bei Familiennachzügen wären volljährige nachziehende Angehörige abgabepflichtig.
Die Einnahmen sollen nicht in die Staatskasse fliessen, sondern an die Bevölkerung rückverteilt werden. Wird die Schutzklausel aktiviert, soll die Abgabe zudem auch für Drittstaatsangehörige gelten.
Bundesrat sieht rechtliche Probleme
Der Bundesrat steht einer solchen Lösung kritisch gegenüber. In einem Anfang Mai veröffentlichten Bericht kam die Landesregierung zum Schluss, dass eine Zuwanderungsabgabe für Personen aus EU- und Efta-Staaten nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar wäre. Zudem könnte eine Abgabe für Familienangehörige in Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geraten.
Aus Sicht des Bundesrats wären die rechtlichen Hürden erheblich. Gleichzeitig sei ein volkswirtschaftlicher Nutzen nicht nachweisbar. International seien vergleichbare Modelle zudem kaum verbreitet.
Verschärfungen beim Aufenthaltsrecht gefordert
Neben der Zuwanderungsabgabe fordert die Kommission weitere Massnahmen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit.
So soll die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen präziser definiert und überprüft werden. Auch bei Daueraufenthaltsrechten möchte die Kommission strengere Kontrollen, insbesondere wenn nur eine marginale Erwerbstätigkeit vorliegt.
Zudem sollen die Behörden das Aufenthaltsrecht prüfen müssen, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass die Voraussetzungen des Freizügigkeitsabkommens nicht mehr erfüllt sind.
Fokus auf Sicherheit
Weiter fordert die SPK-S strengere Sicherheitsprüfungen im Bewilligungs- und Meldeverfahren.
Bei EU-Staatsangehörigen sollen die zuständigen Behörden konsequent prüfen, ob von einer Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit ausgeht. Für Drittstaatsangehörige soll grundsätzlich ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat verlangt werden.
Relevanz für Arbeitgeber
Für Unternehmen hätte eine Zuwanderungsabgabe potenziell weitreichende Folgen. Insbesondere Branchen mit einem hohen Anteil an ausländischen Fachkräften müssten mit zusätzlichen Kosten und administrativem Aufwand rechnen.
Allerdings handelt es sich derzeit um einen politischen Vorstoss der Ständeratskommission. Ob sich die Forderungen durchsetzen lassen, ist offen. Die kleine Kammer wird sich in der Herbstsession mit dem EU-Vertragspaket befassen. (sda)
Ständeratskommission bringt Zuwanderungsabgabe für EU-Arbeitskräfte ins Spiel