Parlament kann über elektronische Gesundheitsakte für alle befinden

Mittwoch, 05. November 2025
Künftig soll die gesamte Schweizer Wohnbevölkerung über ein elektronisches Gesundheitsdossier verfügen. Wie bei der Organspende soll es ein Widerspruchsrecht geben. Die gesetzlichen Neuerungen sollen ab 2030 in Kraft treten - sofern das Parlament zustimmt.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur angekündigten grossen Reform des elektronischen Patientendossiers verabschiedet. Die Reform geht weit über eine Namensänderung - aus dem elektronischen Patientendossier (EPD) wird das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) - hinaus. 

Alle sollen ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten

Mit der Neuausrichtung soll die Digitalisierung der Gesundheitsdaten in Gang kommen. Bisher wurden nur rund 125000 digitale Dossiers eröffnet, was weit unter den Erwartungen liegt. Wie in Dänemark und Österreich soll deshalb künftig jede in der Schweiz wohnhafte Person automatisch eine elektronische Gesundheitsakte erhalten. Das Ziel: Alle relevanten Gesundheitsdaten sollen digital an einem Ort verfügbar sein - immer und überall, gerade im Notfall.

Wer das nicht will, kann der Eröffnung eines Dossiers widersprechen oder die Daten jederzeit löschen lassen. Auch über die Zugriffsrechte sollen alle selbst entscheiden können.

Alle Leistungserbringer müssen Daten eintragen

Bereits heute sind Spitäler, Pflegeheime und neu zugelassene Praxen verpflichtet, sich dem elektronischen Patientendossier anzuschliessen. Künftig soll dies für alle medizinischen Einrichtungen - also beispielsweise Apotheken und Physiotherapiepraxen - gelten. Neu sollen auch sie verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen. Halten sie sich nicht daran, drohen Bussen in Höhe von bis zu 100'000 Franken im Wiederholungsfall.

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