Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung

Mittwoch, 16. September 2020
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Möglichkeiten einer Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen zu eruieren. Das Ziel dieser Massnahme sei es, die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin zu stärken und die Effizienz zu verbessern.

Aufgrund der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Wertewandels haben sich die Bedürfnisse der Mitarbeitenden und der Arbeitgebenden bezüglich flexibler Arbeitsformen, Informatik und Infrastruktur bereits in den letzten Jahren stark verändert, teilt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung mit. Aufgrund der Corona-Krise habe sich die Flexibilisierung der Arbeitswelt beschleunigt.

Unter flexiblen Arbeitsformen werden neben dem klassischen Büroarbeitsplatz auch alle nicht orts- und zeitgebundenen Arbeitssituationen zusammengefasst: im Home-Office, in Co-Working-Spaces, an Hub-Arbeitsplätzen und in flexiblen Teamräumen oder generell mobiles Arbeiten.

Der Bund möchte damit die Rahmenbedingen für Mitarbeitende attraktiver gestalten, während Effektivität und Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert werden sollen. Zu den zu prüfenden Rahmenbedingungen zählen auch agile Arbeitsmethoden.

Der Zeitplan ist straff: Gemäss Bundesratsauftrag soll das EFD einen Vorschlag für die zukunftsweisende Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen bis im ersten Quartal 2021 ausarbeiten. Die genannten Analyseschwerpunkte beinhalten auch die Themen Unternehmens- und Führungskultur, Personalrecht, Gesundheitsschutz, Datensicherheit, Büroräumlichkeiten sowie Informatikausstattung. (he)

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