Generative KI bei der Arbeit - Status Schweiz
Eine neue Studie untersucht die Nutzung von generativer KI in der Schweiz aus verschiedenen Perspektiven. Sie zeigt: Die Schweizer Arbeitswelt ist offen für KI.
Aufgrund der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Wertewandels haben sich die Bedürfnisse der Mitarbeitenden und der Arbeitgebenden bezüglich flexibler Arbeitsformen, Informatik und Infrastruktur bereits in den letzten Jahren stark verändert, teilt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung mit. Aufgrund der Corona-Krise habe sich die Flexibilisierung der Arbeitswelt beschleunigt.
Unter flexiblen Arbeitsformen werden neben dem klassischen Büroarbeitsplatz auch alle nicht orts- und zeitgebundenen Arbeitssituationen zusammengefasst: im Home-Office, in Co-Working-Spaces, an Hub-Arbeitsplätzen und in flexiblen Teamräumen oder generell mobiles Arbeiten.
Der Bund möchte damit die Rahmenbedingen für Mitarbeitende attraktiver gestalten, während Effektivität und Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert werden sollen. Zu den zu prüfenden Rahmenbedingungen zählen auch agile Arbeitsmethoden.
Der Zeitplan ist straff: Gemäss Bundesratsauftrag soll das EFD einen Vorschlag für die zukunftsweisende Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen bis im ersten Quartal 2021 ausarbeiten. Die genannten Analyseschwerpunkte beinhalten auch die Themen Unternehmens- und Führungskultur, Personalrecht, Gesundheitsschutz, Datensicherheit, Büroräumlichkeiten sowie Informatikausstattung. (he)
Eine neue Studie untersucht die Nutzung von generativer KI in der Schweiz aus verschiedenen Perspektiven. Sie zeigt: Die Schweizer Arbeitswelt ist offen für KI.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat per 26. April 2021 den Online-Schalter für Unternehmen, EasyGov.swiss, erneut ausgebaut. Mit dem Release 1.7 können Benutzerinnen und Benutzer neu offene Stellen auf dem Portal erfassen und publizieren. Ein weiterer Meilenstein ist die Integration von Arbeitszeitbewilligungen, insbesondere bei Nacht- und Sonntagsarbeit oder Pikettdiensten. Beide Prozesse können mit EasyGov vollständig digital genutzt werden.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch