Notruf in Zukunft auch per Text

Montag, 23. Juni 2025
Neu sollen Personen mit Hörbehinderungen die Notdienste von Polizei, Feuerwehr und Sanität schriftlich erreichen können und zwar per Textfunktion auf ihrem Smartphone. Die Vorlage sieht weiter vor, die Kurznummer 142 für die Opferhilfe in einer Verordnung zu verankern. Damit wird die notwendige Klarheit für die Umsetzung geschaffen. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 eine entsprechende Revision der rechtlichen Grundlagen in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat will den Zugang zu den Notdiensten für die Bevölkerung modernisieren und an die technologische Entwicklung anpassen. Dazu werden drei Verordnungen angepasst.

Kontaktaufnahme per Text

Die Bevölkerung soll die Blaulichtorganisationen auch über Echtzeittext erreichen können. Echtzeittext ist eine Technologie, die es ermöglicht, Text gleichzeitig während eines Anrufs zu übertragen. Nachrichten werden während dem Tippen Zeichen für Zeichen angezeigt, sodass die Kommunikation unmittelbarer ist als bei herkömmlichen Textnachrichten.

Davon profitieren insbesondere Menschen mit einer Hörbehinderung, die damit einen einfacheren Zugang zu den Notdiensten erhalten. Die Möglichkeit einer Kontaktnahme über Text kann zudem in Situationen, in denen nicht gesprochen werden kann (bei Lärm, einer Verletzung oder wegen einer Gefahrensituation), entscheidend für rasche Hilfe sein. Um den Text empfangen zu können, müssen die Alarmzentralen die nötige Ausrüstung beschaffen und ihr Personal ausbilden.

Kurznummer für die Opferhilfe

Ein weiteres zentrales Element des vorliegenden Revisionsprojekts ist die Einführung einer Kurznummer (142) für die Opferhilfe. Es werden neu Vorgaben gemacht, welche die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sowie auch die Endgerätehersteller erfüllen müssen. Die Anpassung betrifft auch die Zentralen der Notdienste und der Hilfs- und Beratungsdienste, da sie die Anrufe entgegennehmen und die nötigen Dienstleistungen bereitstellen müssen.

Die Kurznummer 142 wurde der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren bereits provisorisch zugeteilt, damit kann diese in Zusammenarbeit mit Swisscom und den Kantonen mit der zeitintensiven Inbetriebnahme beginnen. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird diese Kurznummer zur neuen Kategorie der Hilfs- und Beratungsdienste zählen, die wie die Notdienste kostenfrei sein werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Oktober 2025.

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf