Bankbranche stellt Weichen für die Arbeitswelt von morgen

Dienstag, 30. Juni 2026
Die Sozialpartner der Bankbranche haben sich auf Anpassungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und der Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) per 1. Januar 2027 geeinigt. Im Zentrum stehen Verbesserungen bei Vereinbarkeit, verbindlichere Regelungen zu Gesundheitsschutz, mobil-flexiblem Arbeiten sowie dem Umgang mit neuen Technologien wie KI.

Die Sozialpartner der Bankbranche (Schweizerischer Bankpersonalverband, Kaufmännischer Verband Schweiz und Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz) haben nach sechs GAV-Verhandlungsrunden zwischen Januar 2026 und Juni 2026 eine Einigung erzielt. Diese fokussiert sich auf die zentralen Zukunftsthemen der Bankbranche: darunter Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mobil-flexibles Arbeiten und den Umgang mit neuen Technologien wie KI. Damit schafft sie laut Mitteilung verbindlichere Rahmenbedingungen für eine Branche, die sich weiterentwickelt und zugleich Schutz, Fairness und Mitwirkung sicherstellt.

Konkret haben sich die Sozialpartner auf verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) per 1. Januar 2027 verständigt. Bei der Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) wurden ebenfalls per 1. Januar 2027 verschiedene Anpassungen beschlossen. In einem Faktenblatt sind die Neuerungen zusammengefasst.

Neben den erwähnten Änderungen der VAB und der VAZ haben sich die Sozialpartner auch auf die Weiterführung der projektbasierten Zusammenarbeit zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit, mobil-flexibles Arbeiten und Gesundheitsschutz verständigt.

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