Bundesrat befürwortet flexiblere Homeoffice-Regelung grundsätzlich

Mittwoch, 21. Mai 2025
Der Bundesrat unterstützt eine flexiblere gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten im Homeoffice grundsätzlich. Er will die Vorgaben allerdings auf jene Personen einschränken, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen können. Nur sie könnten von der angestrebten Flexibilisierung profitieren.

Ausgearbeitet hat die Vorlage, zu der der Bundesrat Stellung nahm, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats. Geplant ist eine Verlängerung der maximalen Zeitspanne für die tägliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden. Die Mindestruhezeit soll von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden. Sonntagsarbeit soll an höchstens 6 Sonntagen für jeweils bis zu 5 Stunden bewilligungsfrei möglich sein. Vorgesehen ist auch das Recht auf Nichterreichbarkeit. Die Vorlage schaffe Klarheit, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen.

Ausweitung nur für Arbeitnehmende, die Arbeit selbst einteilen können

Allerdings will der Bundesrat den Geltungsbereich der neuen Bestimmungen eingrenzen: Während die WAK die Bestimmungen für alle über 18-jährigen Arbeitnehmenden anwenden will, will der Bundesrat sie nur für Personen gelten lassen, die im Wesentlichen selbst entscheiden können, wann sie ihre Arbeit erledigen. Denn nur sie könnten vom Anliegen der Vorlage profitieren, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit möglichst gut zu gestalten. Das Recht auf Nichterreichbarkeit will der Bundesrat allen gewähren, nicht nur jenen Angestellten, die zuhause oder ausserhalb ihres Betriebs arbeiten.

In der WAK stellte sich eine Minderheit gegen die vom heutigen Ständerat Thierry Burkart (FDP) noch vor der Covid-19-Pandemie angestossene Vorlage. Sie befürchtet schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Gesundheitsschutz, und dies hätte letztlich hohe Kosten für die Wirtschaft zur Folge.

Travailsuisse fürchtet Druck bis spätabends arbeiten zu müssen

Der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse erachtet die Vorlage insgesamt als unausgewogen und hinsichtlich des Gesundheitsschutzes als unzureichend. Mit der Verlängerung des Arbeitszeitraums und der Verkürzung der Ruhezeit würden die Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmende im Homeoffice steigen. Der Leistungsdruck auf die Arbeitnehmenden und die Erwartung der Arbeitgeber, bei Bedarf bis spätabends zu arbeiten, würden zunehmen. Travailsuisse begrüsst die Einschränkung der Neuregelung auf Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten in wesentlichen Teilen selbst vestlegen können, ausdrücklich und erachtet es auch als wichtig, dass ein Mindesteinkommen Voraussetzung ist für die Verlängerung des Arbeitszeitraums auf 17 Stunden. Damit könne zumindest sichergestellt werden, dass Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen, sowie geringeren Gestaltungsspielräumen nicht zu überlangen Arbeitstagen gedrängt würden.

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