FlaM-Bericht 2025: Kontrollziel erreicht, Kontrollen weiterhin risikobasiert

Donnerstag, 02. Juli 2026
Trotz leicht rückläufiger Kontrolltätigkeit wurde das Kontrollziel 2025 erneut erreicht: Über 38500 Unternehmen wurden überprüft. Der aktuelle Seco-Bericht zeigt jedoch auch, dass Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen weiterhin verbreitet sind – und sanktioniert werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat den Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die FlaM dienen dem Schutz der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen.

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der FlaM insgesamt 38567 Unternehmen kontrolliert. Damit wurde das in der Entsendeverordnung festgelegte Mindestkontrollziel trotz eines leichten Rückgangs der Kontrolltätigkeiten erneut erreicht. Kontrolliert wurden rund 7% der Schweizer Betriebe sowie 27% der entsandten Arbeitnehmenden. Die Kontrollen fanden branchen- und regionsübergreifend statt.

Verstossquote liegt bei Branchen mit GAV bei 24%

Die Vollzugsorgane setzen weiterhin auf einen risikobasierten Ansatz und konzentrieren ihre Kontrollen auf Bereiche mit erhöhtem Risiko für Verstösse gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen lag die festgestellte Verstossquote bei 24%. In Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag wurden bei 10% der Kontrollen Lohnunterbietungen festgestellt.

Das wirtschaftliche Umfeld war im Jahr 2025 von einem Wachstum von 1.4% sowie einer Arbeitslosenquote von 2.8% geprägt. Gleichzeitig nahm die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter aus dem EU-/EFTA-Raum gegenüber dem Vorjahr um 3.7% ab.

Der Bericht zeigt zudem, dass festgestellte Verstösse und Lohnunterbietungen im Rahmen der bestehenden Vollzugsinstrumente bearbeitet werden. Dazu gehören unter anderem Verständigungsverfahren und Sanktionen bei Verstössen gegen Mindestlohnbestimmungen.

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