
Remote Work – ein Weg zur Chancengleichheit?
Die Organisationssoziologin Lena Hipp präsentierte umfassende Forschungsergebnisse aus Deutschland zur Frage, wie neue Arbeitsformen neue Möglichkeiten für Gender-Gerechtigkeit bieten.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein zentraler Bestandteil der Gleichstellung von Frau und Mann. Um diesen verfassungsrechtlichen Anspruch besser durchzusetzen, müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten seit dem 1. Juli 2020 betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen. Dies ist im Gleichstellungsgesetz (GlG) gemäss Beschluss des Parlaments vom 14. Dezember 2018 festgehalten schreibt der Bundesrat.
Die Unternehmen haben drei Pflichten:
Gestützt auf die Ergebnisse einer externen Studie kommt das Bundesamt für Justiz (BJ) in seinem Bericht über die Zwischenbilanz zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalysepflicht zum Schluss, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Verantwortung nicht wahrnimmt. In der Studie werden als mögliche Gründe fehlendes Problembewusstsein, fehlendes Wissen über die gesetzlichen Pflichten oder fehlende Sanktionen bei der Nichtumsetzung genannt.
Ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit beiträgt, wird eine Wirkungsevaluation der entsprechenden Bestimmungen im GlG zeigen. Der Bundesrat möchte diese Evaluation möglichst rasch an die Hand nehmen. Deshalb hat er entschieden, seinen Bericht über die Wirkungsevaluation bereits Ende 2027 zu verabschieden. Ursprünglich war dies erst für das Jahr 2029 vorgesehen. Diese Evaluation wird zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig sein werden.
Travailsuisse zeigt sich empört über die Ergebnisse der Studie und unterstreicht, dass der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden das Fehlen von Sanktionen seit der Einführung des Gesetzes kritisiert habe und bezeichnete dieses deshalb von Beginn weg als zahnlosen Papiertiger. Obwohl die Evaluation zeige, dass das Gesetz von einer Mehrheit der Unternehmen missachtet wird, schlägt der Bundesrat keine konkreten Massnahmen vor, um die Situation zu verbessern. Sein einziges Zugeständnis besteht darin, die Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes um zwei Jahre vorzuziehen.
Die Organisationssoziologin Lena Hipp präsentierte umfassende Forschungsergebnisse aus Deutschland zur Frage, wie neue Arbeitsformen neue Möglichkeiten für Gender-Gerechtigkeit bieten.
Höhere Löhne und eine gleichzeitig sinkende Inflation dürften die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung im kommenden Jahr ansteigen lassen. Angesichts höherer Krankenkassenprämien könnten viele Haushalte am Ende des Monats dennoch weniger im Portemonnaie haben.
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