Krankheit im Arbeitsverhältnis
Häufige Kurzabsenzen oder plötzlich auftretende psychische Erkrankungen nach Erhalt unliebsamer Nachrichten sind häufig Zerreissproben für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
In Gefälligkeitszeugnissen bescheinigen Ärztinnen oder Ärzte Arbeitnehmenden wissentlich eine fiktive Arbeitsunfähigkeit. Wie der Bundesrat schreibt, sind Arbeitgeber zwar regelmässig mit Zeugnissen konfrontiert, deren Wahrheitsgehalt sie bestreiten. Ob es sich dabei um Gefälligkeitszeugnisse handelt, hänge indessen davon ab, ob eine Fachperson wissentlich einen falschen Sachverhalt bescheinigt.
Der ärztlichen Fachperson werde aber in der Regel kein wissentliches Fehlverhalten unterstellt oder nachgewiesen, hielt die Landesregierung fest. Somit liessen sich die Zeugnisse nicht als Gefälligkeitszeugnisse bezeichnen.
Der Bundesrat teilt das Anliegen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) - er hatte das Postulat eingereicht -, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Arztzeugnissen hochzuhalten. Es gebe aber bereits gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten, die ausreichten. Weitere rechtliche Vorgaben über den Detaillierungsgrad von Zeugnissen erachtet der Bundesrat als unnötig.
Für wichtig hält die Landesregierung hingegen eine stärkere Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Ärzteschaft. Diese obliege aber den Berufsverbänden sowie der Aus- und Weiterbildung.
Häufige Kurzabsenzen oder plötzlich auftretende psychische Erkrankungen nach Erhalt unliebsamer Nachrichten sind häufig Zerreissproben für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.
Die Arbeitnehmenden in unserem nördlichen Nachbarland sind fast doppelt so oft krank wie der EU-Durchschnitt, berichtet «The Economist». Ein Grund könnte die grosszügige Lohnfortzahlungspflicht und der einfache Zugang zu Krankschreibungen sein.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch