Keine neuen Vorschriften gegen ärztliche Gefälligkeitszeugnisse

Mittwoch, 15. Oktober 2025
Arztzeugnisse aus Gefälligkeit kommen selten vor. Der Bundesrat hält die aktuellen Gesetzesvorschriften darum für ausreichend. Er stützt sich in seiner Postulatsantwort auf eine Umfrage des Bundesamts für Gesundheit bei Versicherungsexperten, Berufsverbänden und Wirtschaft.

In Gefälligkeitszeugnissen bescheinigen Ärztinnen oder Ärzte Arbeitnehmenden wissentlich eine fiktive Arbeitsunfähigkeit. Wie der Bundesrat schreibt, sind Arbeitgeber zwar regelmässig mit Zeugnissen konfrontiert, deren Wahrheitsgehalt sie bestreiten. Ob es sich dabei um Gefälligkeitszeugnisse handelt, hänge indessen davon ab, ob eine Fachperson wissentlich einen falschen Sachverhalt bescheinigt.

Der ärztlichen Fachperson werde aber in der Regel kein wissentliches Fehlverhalten unterstellt oder nachgewiesen, hielt die Landesregierung fest. Somit liessen sich die Zeugnisse nicht als Gefälligkeitszeugnisse bezeichnen.

Bestehende Sanktionsmöglichkeiten ausreichend

Der Bundesrat teilt das Anliegen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) - er hatte das Postulat eingereicht -, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Arztzeugnissen hochzuhalten. Es gebe aber bereits gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten, die ausreichten. Weitere rechtliche Vorgaben über den Detaillierungsgrad von Zeugnissen erachtet der Bundesrat als unnötig.

Für wichtig hält die Landesregierung hingegen eine stärkere Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Ärzteschaft. Diese obliege aber den Berufsverbänden sowie der Aus- und Weiterbildung.

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