
Flexibilität ist alles
Die Betreuung von Kindern oder Angehörigen mit der Arbeit in Einklang zu bringen ist herausfordernd. Wie eine flexible Arbeitsorganisation Erleichterung verschaffen kann, erklärt die Kommunikationsexpertin Sylvia Brüggemann.
Geplant ist ein neues Gesetz, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern soll. Das soll in erster Linie verhindern, dass ausgebildete Pflegefachleute abspringen. Der Bundesrat hat die Botschaft ans Parlament verabschiedet. Daneben schlägt er Anpassungen im Gesundheitsberufegesetz vor.
Die Vorlagen sind die zweite Etappe der Umsetzung der im November 2021 an der Urne angenommenen Pflege-Initiative. Die erste Etappe der Umsetzung, die Förderung der Ausbildung von Pflegefachleuten, ist seit Mitte 2024 in Kraft.
Das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege legt insbesondere fest, dass Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus feststehen. Es räumt aber auch kurzfristige Anpassungen ein, diese müssen indessen je nachdem zeitlich oder finanziell kompensiert werden.
Eine Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um 5 auf 45 Stunden sowie eine Normarbeitszeit von 40 bis 42 Stunden soll die Gesundheit des Personals schützen. Überzeiten sind gemäss der bundesrätlichen Vorlage prinzipiell durch Freizeit zu kompensieren. Ist das unmöglich, gilt ein Lohnzuschlag von minimal 25%. Dienst an Sonn- und Feiertagen müssen die Arbeitgeber mit Freizeit und einem Zuschlag von 50% abgelten.
Zusätzlich verlangt der Bundesrat von den Sozialpartnern Gespräche zur weiteren Verbesserung der Arbeitsverhältnisse und über Gesamtarbeitsverträge. Dabei können sie von den Vorgaben des neuen Gesetzes abweichen, müssen aber zwingende Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Obligationenrechts, kantonaler Personalvorgaben und weiterer sozialrechtlicher Bestimmungen einhalten.
Mit der Revision des Gesundheitsberufegesetzes definiert der Bundesrat den Beruf der Pflegeexpertin oder des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing. Diese hochqualifizierten Fachleute können demnach in der Grundversorgung Aufgaben übernehmen, welche die Pflegeteams und auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Aufgrund der hohen Anforderungen soll ein Mastergrad in Advanced Practice Nursing Voraussetzung zur Berufsausübung als Pflegeexpertin oder -experte sein.
Nicht zufrieden mit den bundesrätlichen Vorschlägen zeigte sich die Arbeitnehmerseite. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, der Berufsverband des Pflegefachpersonals (SBK), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sowie die Gewerkschaften Unia, Syna und SCIV kritisierten, dass die Umsetzung komplett in den Händen des Bundesrats bleibe, der dafür keinen einzigen zusätzlichen Franken vorsehe.
Eine kostenneutrale Umsetzung des neuen Gesetzes wäre für das bestehende Personal gar kontraproduktiv, denn eine weitere Verdichtung der Arbeit und mehr Stress wären die Folge. Und der Bundesrat verzichte ausgerechnet in der Kranken- und Langzeitpflege auf jegliche Bestimmungen.
Die Bemühungen des Bunds, die Arbeitsbedingungen in der Pflege im Rahmen der 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative zu verbessern, seien zu begrüssen, teilen die Verbände der Leistungserbringer mit. Aus Sicht von ARTISET CURAVIVA, ASPS, H+, senesuisse und Spitex Schweiz sei das vorliegende Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) jedoch in dieser Form keine taugliche Lösung für dieses Anliegen.
Die Verbände der Leistungserbringer fordern, dass die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen, die Mehrkosten von 1 bis 2 Milliarden pro Jahr bedeuten, zwingend sichergestellt wird. Auf neue Regulierungen, die zu einer übermässigen Reduktion der Arbeitskapazität führen, den Handlungsspielraum für individuell optimal passende Lösungen weiter einengen oder gar an den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden vorbeizielen, sei zu verzichten.
Die Betreuung von Kindern oder Angehörigen mit der Arbeit in Einklang zu bringen ist herausfordernd. Wie eine flexible Arbeitsorganisation Erleichterung verschaffen kann, erklärt die Kommunikationsexpertin Sylvia Brüggemann.
Informelles Lernen geschieht «nebenbei». Fallbeispiele von Ikea, Bosch und TÜV Nord zeigen, dass diese vermeintliche Nebensache grossen Einfluss auf das Wissensmanagement und die Kultur eines Unternehmens haben kann.
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